Dienstag, 17. November 2009

Ist die Vermögenssteuer eine Neidsteuer?

Hans-Heinrich Driftmann, seines Zeichens Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags erklärt allen Ernstes die Vermögenssteuer zu einer Neidsteuer, die leistungsfeindlich sei.
Betrachten wir doch erst einmal die Leistungen derer, die bei Einführung zur Vermögenssteuer herangezogen würden. Zum Beispiel die Aufsichtsratsvorsitzenden von Großbanken. Wo steckt hier die Leistung? Sie haben in den vergangenen Jahren die gesamte Weltwirtschaft durch eine Mischung aus persönlicher Gier und Unfähigkeit, bzw. jedem fehlenden Interesse für Nachhaltigkeit zerrüttet und der Gesellschaft dadurch Armut und Arbeitslosigkeit aufgebürdet, ja einzelne Staaten bis an die Grenze des Zusammenbruchs gedrängt. Dennoch haben sie auf Bonuszahlen für die von ihnen bewirkten Verluste gedrängt und solche sogar eingeklagt.
Leistungsfeindlichkeit kann es doch nur in Bezug auf eine vorhandene Leistung geben und wo keine Leistung vorhanden ist, gibt es auch keine Abschöpfungsmöglichkeit einer solchen.
Aber das ist nicht Thema. Die Vermögenssteuer ist schlicht ein volkswirtschaftliches Regulativ, um eine nachhaltige gerechte Verteilung des Sozialproduktes zu bewirken.
Schauen wir mal in die Vergangenheit. Wenn ein Heerführer Großartiges geleistet hatte, ja vielleicht sogar sein Land errettet hatte, wurde er vom König in den Adelsstand erhoben und mit reichen Ländereien samt der zur Bewirtschaftung nötigen Menschen bedacht. Von der einen Leistung, mag sie auch noch so bedeutend gewesen sein, konnten dann seine Nachkommen bis in die Neuzeit ohne jede weitere gesellschaftliche Leistung weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt in Luxus Leben. Wenn das dann abgeschafft wurde, so geschah das wohl nicht aus Neid, sondern aus dem Verständnis der Menschenrechte, nach denen es nicht möglich sein kann, dass eine Vielzahl von Bürgern Eigentum durch ihre Arbeitsleistung erzielen und sich dann ‚Privilegierte‘ daran ohne jede Gegenleistung zu vielfachem Satz der Leistungserbringer bedienen. Als einzige Begründung für ihre Teilhabe diente die Leistung der Vorväter. In Deutschland wurde dieses System 1919 abgeschafft.
Aber nach und nach lebte es in moderner Form wieder auf, in dem ein Geldadel entstand.
Schauen wir uns nochmals den Großverdiener Ackermann an. Seine Leistung besteht darin, die Klaviatur der Geldvermehrung perfekt zu beherrschen. Nicht also die Vermehrung einer allen Bürgern zu Gute kommenden volkswirtschaftlichen Leistung, sondern lediglich des Tauschmittlers der Leistung, denn mehr ist das Geld nicht.
Aber eine einseitige Vermehrung von Geld ohne Warenfluss und inflationären Gelddruck bedeutet schlicht eine Umverteilung der Leistungserträge der Produkteschaffenden zugunsten der Besitzer von Geldvermögen, und das kann doch wohl volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sein, weil es der eigentlichen Produktion die Betriebsmittel entzieht. Warum soll der Bürger Tätigkeiten, die sie aussaugen noch begünstigen?
Wenn ein Herr Ackermann im Jahr mehr als 10 Millionen Euro erhält, was kein Mensch je für einen sinnvollen Lebensunterhalt einsetzen kann, so bedeutet das schlicht, dass ihn seine Tätigkeit berechtigt, sich rund 200 mal mehr aus der Volksleistung entnehmen zu können, wie die Personen beanspruchen dürfen, die die Grundbedürfnisse seines Lebens zur Verfügung stellen, also sein Luxusleben erst ermöglichen.
Wer das in Zweifel zieht, besitzt ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und ist nicht neidisch.
Aber selbst, gesteht man Herrn Ackermann sogar seine Pfründe zu, so bedeutet das aber auch, dass er mangels Ausgabemöglichkeit so viel Geldvermögen anhortet, dass von seinen Nachkommen niemals mehr jemand arbeiten muss und so ohne jeden Nutzen für die Volksgemeinschaft überproportional von deren Erträgen lebt und dennoch sein Vermögen durch Verzinsung immer weiter wächst, da auch die anfallenden Zinsen, selbst wenn sie besteuert werden, immer noch den Bedarf an ein Luxusleben übersteigen.
Es ist wie ein Schneeballsystem, bei dem eine Gruppe von Bürgern alleine auf Grund ihres Vermögens immer mehr des Bruttosozialproduktes an sich reißt, bis dem Volk selbst nichts mehr gehört. Das ist schlimmer, als das abgeschaffte Feudalsystem.
Daher wäre eine drastische Vermögenssteuer ein Regulativ und kein Neid.

Freitag, 16. Oktober 2009

Tage der Wahrheit

Seit einer Woche verhandeln die Koalitionspartner CDU und FDP hart darum, welche der Wahlversprechen sie einhalten. Man muss Herrn Westerwelle dankbar sein, dass er nicht akzeptieren will, dass nichts von den Versprechen mehr gilt.
Aber bereits die kleinsten Erfüllungen müssen hart umkämpft werden, denn eine Gegenfinanzierung ist nicht vorhanden. Man könnte salopp sagen, ohne Einhaltung der Wahlversprechen wird der kleine Bürger am Ende des Monats zwei Prozent weniger Geld in der Tasche haben, bei Erfüllung der Wahlversprechen vier Prozent weniger.

Da wäre man schon dankbar, die deutschen Regierungspartner wären so kreativ wie die griechische Regierung. Auch die muss, wie alle Regierungen der Welt, sparen. Sparen, weil sie in der Vergangenheit regelmäßig mehr Geld für sich ausgegeben hatte, als überhaupt zur Verfügung stand. Und hier bahnt sich Vorbildliches an. Die Regierung spart durch Beschneidung ihrer eigenen Verschwendung. Kaum zu glauben. Da muss einer Regierung das Wasser schon sehr am Hals stehen.
Die Dienstwagenflotte wird drastisch verkleinert und mit den Spritsäufern ist es auch aus. Ab sofort werden Spitzenpolitikern nur noch ungepanzerte ‚Mittelklassewagen‘ ohne Schnickschnack als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Anderen Berechtigten nur noch bessere Kleinwagen und zwar nur noch maximal fünf Stück pro Behörde.
Man könnte sagen, ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber immerhin verbrauchen die Dienstwagen Griechenlands bisher rund 30% des Treibstoffes. Anschaffung und Wartung verschlingen jährlich zig Millionen Euro.
Auch für Staatsgäste bedeutet das, aus ist es mit Luxustransporten. Da wird Frau Schmidt wohl wieder ihren Dienstwagen von Bonn aus kommen lassen müssen, um standesgemäß vom Athener Flughafen zum Athener Regierungssitz zu kommen.
Vielleicht lernt sie bei solcher Gelegenheit, dass es eben auch anders geht.
Vielleicht sollte man auch in Deutschland mal prüfen, welches Sparpotential in der Reduzierung und Beschneidung der Dienstwagen und Dienstflugzeuge liegt. Sicher ließe sich damit die eine oder andere dringend notwendige Reduzierung der Belastung der Bürger finanzieren.

Freitag, 2. Oktober 2009

Subvention der Homo-Ehe?

Gido Westerwelle, natürlicher Lobbyist des Themas, hat die Gleichstellung der Homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe als eines der Parteiziele erklärt, die er in der kommenden Regierung umsetzen möchte.

Beachtet man die Formulierungen, die unsere Parlamentarier immer dann wählen, wenn sie Steuern erhöhen oder neue Steuern erheben wollen, so bemerkt man sehr schnell, dass es sich vorgeblich immer um Abschaffungen von Subventionen handelt, die notwendig sind, um die Gleichheit zwischen den Bürgern herzustellen.
Im Klartext, werden keine Steuern erhoben, so ist das eine Subvention. Denn nicht der Umstand, dass nach Artikel 14GG alles vom Bürger Erworbene erst einmal sein vollständiges Eigentum ist, auf das der Staat ausschließlich zum Nutzen der Allgemeinheit als Ausnahmetatbestand Steuern erheben darf, ist das Normale, sondern aus Sicht des Staates ist es eher der Ausnahmetatbestand, dass der Bürger etwas aus seiner Arbeitsleistung behalten darf. Und das nennt er dann Subvention.

Aber das soll hier nicht das Thema sein. In der Tat wird die Ehe subventioniert. Besser gesagt, laut Artikel 6 des Grundgesetzes dadurch steuerlich besser gestellt, in dem ein Ehepaar weniger belastet wird als zwei gleichgestellte, aber nicht verheiratete Menschen. Das gilt auch dann, wenn sie zusammen leben, ja sogar, wenn sie gemeinsame Kinder haben.
Mit Recht kann man diesen Umstand näher betrachten und seine zeitgemäße Rechtsstellung in bezweifeln.
Dazu ist erst einmal ein kleiner historischer Diskurs erforderlich. Als 1949 das Grundgesetz geschaffen wurde, baute es auf den Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919 auf. Während das Grundgesetz in Artikel 6 nur ganz allgemein davon spricht, dass die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, erläutert der diesem Grundrecht vorgehende Artikel 119 der Weimarer Verfassung auch genau warum.
In ihm heißt es: ‚Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.‘
Ziel des Schutzes der Familie war und ist es nämlich, dass jedes Volk nur dann existieren kann, wenn genügend Kinder entstehen, die dann die Lasten tragen, wenn die älteren Generationen zwar noch leben, aber nicht mehr oder nicht mehr genügend Leistungsfähig sind, ihre eigene Versorgung zu sichern. Hätte ein Staat nicht genügend Nachwuchs, so würden manche Politiker sehr schnell bemerken, dass man weder den Rentenbescheid essen kann noch Geld als Braten herhält. Es muss Personen geben, die bereit sind, für das Geld der Rentner zu arbeiten und das auch leistungsmäßig schaffen können.
Der Staat benötigt also Nachwuchs und keine andere Ursache hat die Familienförderung, wie es ja die Weimarer Verfassung deutlich ausdrückt.
Als diese Weimarer Verfassung und auch das Grundgesetz geschaffen wurde, war das mit der Verhütung von Kindern eine unsichere Sache. Es war praktisch unmöglich, in Ehe zu leben, ohne Kinder zu haben, außer, es lag bei einem der Ehepartner ein medizinischer Grund für die Kinderlosigkeit vor. Und da Kinder, ja sogar viele Kinder normal waren, waren Ehepaare, die kinderlos blieben, unglücklich und fühlten sich unterwertig. Wer wollte sie da noch für ihre Not bestrafen. Also hat man schlicht die Ehe gefördert und nicht in den Schlafzimmern nachgeforscht, aus welchen Gründen ein Paar kinderlos blieb. Es war ohnedies eine Ausnahme.

Wenn man heute eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Ehepaaren verlangt, so stößt man aus obiger Überlegung naturgemäß auf das Argument, ‚die können ja keine Kinder bekommen‘, warum sollen sie also gefördert werden. Sie werden später mal Rente erhalten und die wird ausschließlich von den Heterosexuellen aufgebracht, die viel Zeit und Geld in die Kinder investiert haben, die dann die Versorgung sicher stellen und dafür gerade stehen müssen, dass die Homosexuellen im Alter überhaupt etwas für ihr Geld kaufen können.“
Man könnte hier noch ergänzen, als die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz geschaffen wurden, hat niemand daran gedacht, Homosexuelle in irgendeiner Weise zu begünstigen. Im Gegenteil, nach §175 waren sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen bis in die 60er Jahre Straftat. Der Gesetzgeber hätte sie rechtlich daher bei Schaffung der Artikel 119 der W.Verf. und 6GG überhaupt nicht berücksichtigen dürfen.

Aber man kann die Sache auch umgekehrt sehen. Nach geltendem Recht sind sich homosexuelle Partner gegenseitig genauso zum Unterhalt verpflichtet, wie heterosexuelle Paare. Wieso belastet der Staat sie zu seinen Gunsten in gleichem Maß wie heterosexuelle Paare, wenn er im Gegenzug die Vorteile der Ehe nicht gewährt?
Man könnte vermuten, dass sich der Staat aus den Rechten und Pflichten Homosexueller genau das heraussucht, was ihm selbst nutzt. Das würde die Gleichbehandlung nach Art. 3 durchaus fraglich machen.

Zudem gibt es, gerade bei lesbischen Paaren durchaus Familien, in denen eigene Kinder vorhanden sind. Geht man von dem besonders in Art. 119 der W.Verf. ausgedrückten Willen des Staates aus, der hinter der Bevorzugung der Ehe steht, gibt es keine Erklärung einer Schlechterstellung. Denn dem Volk kann es gleich sein, ob Kinder aus homo- oder aus heterosexuellen Familien später für die Realisierung der Altersruhezeit arbeiten.
Dann kommt auch noch der Umstand hinzu, dass eben die Grundvoraussetzung der Eheförderung nicht mehr gegeben ist. Heutige Verhütungsmittel ermöglichen es Ehepaaren völlig kinderlos zu bleiben. Und das nutzen prozentual doch sehr viel mehr heterosexuelle Paare, als es überhaupt an Homosexuellen gibt. Sie tragen damit nicht mehr zum Volkserhalt zu. Ebenso wie homosexuelle Paare. Warum werden den sie gefördert, wo sie doch als Doppelverdiener mehr Einkommen haben als ein Ehepaar, bei dem Kinder die Erwerbstätigkeit des einen Partners verhindern. Zugleich leben sie durch Einsparungen bei Miete und anderen Lebenshaltungskosten günstiger als Singles und erleben erheblich mehr Freizügigkeit. Vor allem dann, wenn diese noch als alleinerziehende Frauen (seltener auch Männer) gegenüber allen andern denkbaren Lebensformen nur wirtschaftliche Nachteile haben und dennoch keine Eheförderung erhalten, obwohl sie genau das tun, was mit der Förderung bewirkt werden sollte, nämlich die künftige Erwerbsgeneration aufzuziehen.

Sollte man da nicht einfach einmal unter Berücksichtigung des unantastbaren Artikels 3GG umdenken und den Artikel 6 neu definieren. Denn es ist doch schon lange so, dass es Ehepaare gibt, die als bewusst Kinderlose auf sehr hohem Niveau leben, unbehindert durch Kindererziehung hohe Einkommen und Lebenswerte erzielten, um dann im Alter aus der Leistung der Kinder, der durch deren Erziehung lebenslang Benachteiligten, immer noch mehr Wohlstand und Lebensqualität zu ziehen, als den arbeitenden Kindern selbst aus ihren Leistungen verbleibt, die dann ihre eigenen Eltern nicht mehr unterstützen können, sondern weiterhin in der durch die Kindererziehung bewirkten Armut belassen müssen.
Nicht die Ehe sollte gefördert werden, sondern die Erziehung der Kinder. Schließlich wird auch der Nutzen der Kinder für den Staat immer bedeutender als für deren Eltern, weshalb sich ja viele dem Kinderwunsch entsagen. Die Abgabenbelastung, die für die Kinder aus demoskopischen Gründen noch erheblich steigen wird, ermöglicht es doch schon lange fast allen Kindern nicht mehr, ihre eigenen Eltern im Alter persönlich zu unterstützen. Immer mehr erziehen Eltern oder Alleinstehende Kinder nur noch zum Nutzen des Staates, der sie später im Erwerbsleben so abschöpft, dass für Anderes kein Geld mehr vorhanden ist.
Die Situation ist schlicht so, und damit sind wir wieder bei der Situation der Homosexuellen, ist eine Beziehung bzw. Familie wirtschaftlich erfolgreich, so zieht der Staat daraus Gewinn. Schlägt die Beziehung fehl, so werden die Betroffenen ihrem Schicksal und den wirtschaftlichen Folgen überlassen.

Es wäre logisch, wenn der Staat, da er längst auf den wirtschaftlichen Nutzen der Kinder schielt, dann auch die Erziehungsarbeit der Kinder vollständig fördert und die Lasten der Kindererziehung und Ausbildung finanziert, statt kinderlose Ehen zu begünstigen.

Es geht daher nicht darum, wie es Westerwelle durchsetzen will, auch homosexuellen Paaren die Steuervorteile zu gewähren, die heterosexuelle Paare genießen, sondern darum, die Eheförderung an sich zu beenden und dafür eine Kinderförderung einzurichten, bei der es egal ist, ob das Kind von einer/m Alleinerziehenden, einem homosexuellen oder einem heterosexuellen Paar aufgezogen und versorgt wird.

Dienstag, 29. September 2009

Blücher rettet Jean D‘Arc

Der Pulverdampf hat sich verzogen und der Sieger wird sichtbar. Einsam auf dem Schlachtfeld, gleich einer Jean D’Arc, steht eine überragende Angela Merkel, während sich ihre Mitstreiter dezimiert von den Strapazen des Kampfes neu sammeln.
Dazwischen muntere Kämpfer unter Führung eines blonden Recken, den die Bevölkerung lieber zur Hilfe rief, um die Königin vor dem Untergang zu retten, als dass sie die Truppe der Königin selbst unterstützte. Nein, das Volk mochte die alte Regierungsmannschaften nicht, hat beide abgewählt und ist mit fliegenden Fahnen zu den Gegnern übergelaufen. Aber die hatten keine Konzepte, keinen König und keine Königin, die die Kraft hatten, Reichsapfel und Zepter zu tragen. Also musst die alte Königin bleiben, aber ihre Macht kontrolliert werden, in dem man nicht ihren Truppen den Sieg schenkte, sondern ihrer Hilfstruppe, Und, indem man ihre Gegner so weit stärkte, dass sie gerade nicht regieren konnten. Aber für ihre Rettung wird Blücher Jean D’Arc bluten lassen.

Sonntag, 13. September 2009

Opel gerettet-tet-tääh...

Hurra, Opel ist gerettet. Nur, für wie lange? Es macht schon stutzig, dass es nach monatelangem Hickhack der Bundesregierung genau vor der Bundeswahl gelungen ist, das schier Unmögliche zu meistern. Meinen großen Dank an die Regierung. Ich werde sie wieder wählen ... oder auch nicht.
Es bleiben nämlich einige Bedenken. Ausgerechnet die an den Verhandlungen beteiligten Nicht-Regierungsvertreter haben der Einigung nicht zugestimmt und erhebliche Bedenken geäußert. Und das, obwohl es direkt nachvollziehbar ist, dass ihnen wie kaum einem anderen die wirkliche Rettung Opels am Herzen liegt. Ihre Bedenken allerdings im Detail öffentlich zu äußern, das hat ihnen die Bundesregierung untersagt.
Nach der Wahl werden wir es wissen. Wir werden erfahren, wie viele Milliarden der deutsche Steuerzahler beitragen muss, um Opel wenigstens bis nach der Wahl zu retten. Und dann müssen weitere Opfer gebracht werden. So weit ich gehört habe sollen nicht nur mehr als ein Fünftel, also mehr als 10.000 Opelaner entlassen werden, nein, der verbleibende Rest muss sich seine vorläufige Nichtentlassung mit rund einer Milliarde Euro Verzicht erkaufen. Das bedeutet je nach Rechnungsgrundlage, dass jeder Opelander im Durchschnitt zwischen 20.000,- und 25.000,- Euro durch Verzicht auf Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld beisteuern muss.
Die Schere öffnet sich immer weiter, das Missmanagement der Firmen und der staatlichen Verwaltung erhöht Jahr für Jahr ihre Bezüge unter Hinweis auf steigende Löhne und ihrer Superleistungen. In Wirklichkeit geht es für die, die die eigentliche volkswirtschaftliche Leistung erbringen, seit Jahren die Bach hinunter.
Das natürlich bei steigenden Lebenskosten, denn der Staat benötigt ja ständig mehr Geld, um die Einnahmeausfälle, die seine jahrzehntelange Misswirtschaft bewirkt, zu kompensieren und die steigende Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Höhere Steuern sind nicht mehr drin. Das ist sicher nicht durchsetzbar. Aber die Gebührenschraube hält noch einige Gewindegänge zur Verfügung.
Wie wäre es mit Autobahnmaut für alle. Die Technik hierzu ist lange einsatzbereit vorhanden. Hört sich doch nicht nach staatlicher Abzocke, sondern nach mehr Gerechtigkeit an. Schließlich müssen dann auch die Ausländer für die Nutzung unserer Straßen bezahlen.
Gesetzt, eine solche Maut käme. Dann würden Ausländer natürlich nicht mehr in der Menge einreisen. Danken werden das Geschäfte und Tourismusorte, die bisher von Urlaubern profitiert haben und auf die solche Maßnahmen die Verluste verlagern.
Und dass auch die Ausländer bezahlen müssen, ändert nichts daran, dass auch mir und vielen anderen eine solche Gebühr weh täte. Wir würden dann weniger fahren, was zu Konkursen der kleineren Tankstellen führte und dem Staat erhebliche Ausfälle an Bezinsteuer verursachte. Ja, dann müsste er wohl überlegen, wo er wieder eine Gebühr erhöhen kann, um diese neuen Ausfälle zu kompensieren. Und dann am besten gleich mitüberlegen, durch welche erneute Gebühr oder Steuer er anschließend die, durch die Ersatzmaßnahme zusätzlich entstehenden Steuerausfälle ausgleicht.
Geld werden alle denkbaren Regierungskoalitionen auftreiben müssen, denn der Karren steckt schon lange fest und ihn wieder anzuschieben kostet Geld. Darauf müssen wir uns einstellen. Auch wenn es keine Autobahnmaut für Kfzs geben sollte, unsere Zahllast an den Staat wird summarisch steigen.

Mittwoch, 2. September 2009

Staaten stoppen Profitgier der Banken?

Nun wird es ernst. Die Regierungen der wichtigsten Industrienationen der Welt beraten Maßnahmen gegen Spekulationsgeschäfte der Banken. Nun zwei Dinge muss man sich fragen. Warum erst jetzt und wieso mit Steuern und nicht mit Strafgesetzen? Immerhin haben Banken und Spekulanten seit Jahrzehnten die Bürger und Volkswirtschaften maßlos ausgeplündert und viele Menschen in Arbeitslosigkeit, Not und Elend gestürzt, in den Selbstmord getrieben und Menschen in Entwicklungsländern dem Verhungern preisgegeben.

Nun, haben die Staaten der Welt ja vor der Weltwirtschaftskrise von dem System, das die Banken weltweit organisiert haben, durchaus profitiert. Bürger wurden bis zum Existenzminimum abgezockt und ihre einzige Rettung war, noch mehr zu arbeiten, um zu überleben. Aus der Mehrleistung der Bürger entstanden mehr Steuern für den Staat. Es hatte daher keinen Anlass, diesem System einer indirekten Versklavung entgegen zu treten, obwohl es sich immer menschenrechtswidriger entwickelte.
Dann aber war der Bürger an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen aber die Gier der Banken hatte längst eine Eigendynamik erreicht, die nicht mehr umstellbar war. Deshalb musste das System zusammenbrechen. Mit der bekannten Folge, dass nun alle Bürger gefordert sind, das Geld, das die Banken aus den Volkswirtschaften herausgepresst und längst irgendwo unauffindbar gebunkert haben, wieder in die Kassen zu füllen, damit nach dem Finanzwesen nicht auch das Sozialwesen beschädigt wird.
Und das bleibt eben nicht ohne negative Folgen für die Staaten. Hatten sie bisher, vor allem durch die Umsatzsteuer, in hohem Maße davon profitiert, dass sich die Produktionsräder immer schneller drehen mussten, um die stetig steigenden Zins- und Dividentenbelastungen aufzufangen, so hat sich die Situation nach der Finanzkrise drastisch geändert. Durch Firmenpleiten und dem Umstand, dass den Banken, nachdem sie die Firmen in den Industrieländern bis kurz vor den Konkurs ausgeplündert haben, das Kreditrisiko zu groß geworden ist, ist die Produktion und damit das Umsatzsteueraufkommen für den Staat gesunken und zugleich sind die Soziallasten durch die Firmenpleiten gestiegen. Und da auch die Staaten selbst durch Steuerverschwendung und Umverteilungsansprüche ein System der ständigen Geldknappheit aufgebaut haben, sind durch die Bankenkrise auch ihre eigenen Existenzen bedroht. Der Bürger ist bis über die Ohren belastet. Steuererhöhungen sind nicht mehr vermittelbar.
Nachdem die Spekulationen der Banken den Staaten nun keine Gewinne mehr vermitteln, sondern Kosten, ist es naheliegend, sich nun an die Banken zu wenden. Es ist zu erwarten, dass alle Bürger das mit Freuden begrüßen. Die Spekulationsgewinne der Banken sollen so besteuert werden, dass sich nur noch nachhaltige Investitionen der Banken lohnen, bei kurzfristigen Spekulationen zu den momentanen Margen die Profite aber von den Staaten abgeschöpft werden. Es geht den Staaten also nicht darum, die Spekulationen der Banken zu verhindern, sondern wieder an deren Profiten zu partizipieren. Denn was sollen Banker anders machen als mit Geld zu spekulieren? Sie werden doch bei solchen neuen Gesetzen nicht ihre Betriebe schließen. Sie werden schlicht ihre Margen so erhöhen, dass die zusätzlichen Steuern finanzierbar sind. Bezahlt werden diese dann indirekt wieder von Firmen, Sparern und Kreditnehmern, auf die die Banken die zusätzlichen Steuerbelastungen dank ihres Monopols abwälzen können.
Das löst die Krise sicher nicht.

Dienstag, 18. August 2009

wo bleiben 220 Milliarden an Steuern?

Herr Ministerpräsident Althaus gilt für die Regierung als populistisch, weil er den Solidaritätszuschlag zum Aufbau Ost in Frage stellte.
Zu Recht hat er das, so meinen wir. Aber der Reihe nach. Der Solidaritätszuschlag wurde 1990 zum Aufbau der neuen Bundesländer erhoben. Anfangs auf wenige Jahre befristet und dann stillschweigend bis 2019 verlängert.
Nun, der Aufbau Ost war dringend notwendig und musste von allen geschultert werden. Aber wurde er das auch?
Immerhin besaß die ehemalige DDR erhebliche Wirtschaftswerte, Betriebe, volkseigene Grundstücke und Patentrechte. Diese wurden teilweise regelrecht an politikernahe Unternehmen verschenkt, ja es wurden sogar noch erhebliche Beihilfen dazugegeben. So viel Solidaritätszuschlag können die seinerzeit von der Wende Profitierenden ihr ganzes Leben nicht bezahlen, damit ihre Gewinne aus der Wiedervereinigung aufgezehrt würden. Sie haben also unter dem Strich keinen Cent Solidaritätsbeitrag zum Aufbau Ost geleistet. Bezahlt haben diesen die sprichwörtlichen kleinen Leute. Und diese sollen bis 2019 weiterzahlen. Da darf man doch hinterfragen warum?
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde nicht nur bis zum Jahr 2019 begrenzt, sondern auch in seiner Gesamthöhe. Insgesamt sollen aus diesem 156 Milliarden Euro in die neuen Bundesländer investiert werden.
Es ist schon unlogisch, wenn man jährlich unbestimmte Einnahmenhöhen mit einer festen Anzahl von Jahren multipliziert, um dann ein exaktes Ergebnis festzulegen. Das ist mathematischer Unsinn und muss überprüft werden. Die Bundesrepublik gibt die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag mit jährlich ca. 13 Milliarden Euro an. Mehr als achtzehn Jahre lang hat der Bürger ihn bereits bezahlt. 18 mal 13 Milliarden ergibt 234 Milliarden Euro. Wenn die Regierung den Solidaritätszuschlag seiner gesetzlichen Vorgabe entsprechend für die Neuen Bundesländer eingesetzt hat, so ist die festgelegte Höhe von 156 Milliarden bereits seit mehr als 6 Jahren bezahlt und entsprechend seiner Bestimmung hätte der Solidaritätszuschlag bereits 2003 abgeschafft werden müssen. Da darf Herr Althaus schon einmal fragen, warum das noch nicht passiert ist. Vielleicht, weil der Staat das Geld für seinen allgemeinen Haushalt benötigt und bereits früher nur einen Teil der Einnahmen aus dem Soli den Neuen Bundesländern zukommen ließ? Dass der Solidaritätszuschlag Ost somit nicht nur wie bestimmt und behauptet ein notwendiges Opfer aller zur Finanzierung der Wiedervereinigung war, sondern überwiegend eine getarnte Erhöhung der Einkommensteuer, von der zudem noch bestimmte Berufsgruppen ausgenommen waren.

Immerhin, wenn die Bundesbürger den Solidaritätszuschlag bis 2019 bezahlt, so hat die Bundesregierung hieraus 377 Milliarden Euro erzielt. Nach Vorgabe wurden dann 156 Milliarden an die Neuen Bundesländer verteilt. Und wo ist der überwiegende Rest von 221 Milliarden Euro? Das darf man Herrn Steinbrück doch wohl mal fragen.

Donnerstag, 13. August 2009

Der Arbeitslosentrick

Deutschland erlebt seit fast 20 Jahren einen stetigen Anstieg der Arbeitslosenzahlen, mehr oder weniger beschönigt durch formelle Tricks der Nichterfassung real Arbeitsloser, z.B. durch sinnlose Fortbildungsmaßnahmen und Streichungen aus der Arbeitslosenliste von Hartz4 Empfängern.
Nun kommt ein Politiker, der durchaus als kompetent gilt, und verspricht vier Millionen neue Arbeitsstellen, mithin die vollständige Beseitigung der beseitigbaren Arbeitslosigkeit, denn nicht alle Langzeitarbeitslosen sind überhaupt noch in der Lage, einen Arbeitsplatz wieder auszufüllen.
Ein Wahlversprechen? Unhaltbar? Unseriös.
Ich sage ganz klar ja. Wie man es es dreht. Und hier gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder das Versprechen eines ehrlichen Mannes wird gehalten. Dann fragt man sich doch, warum hat dieser in der zu Ende gehenden Legislaturperiode Millionen Bürger in Not und Armut belassen, wo er doch ein Konzept hatte, dies zu verhindern? Hat er etwa seinen Amtseid gebrochen, für das Wohl des ganzen Volkes einzutreten? So jemanden kann man nicht wählen.
Oder aber, es ist reine Wahlkampftaktik. Es gibt keine Lösung des Arbeitslosenproblems. Alles andere ist gelogen. Kann man jemanden wählen, der das Volk belügt, um daraus seinen eigenen Vorteil zu schlagen, nämlich wiedergewählt zu werden und dadurch eine Versorgung zu erzielen, die er seinen Wählern nur vorgaukelt?
Das Wahlsprechen reduziert sich so auf einen Trick, der nicht funktionieren kann und das in einem Rechtsstaat auch nicht darf.

Freitag, 31. Juli 2009

Michmädchenrechnung und Verantwortungslosigkeit

Was hat nun der Urlaub von Frau Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den Steuerzahler gekostet?
Waren es, wie ihr Büro behauptete lediglich 500,- Euro oder gar 10.000,- Euro, wie es in der Presse kolportiert wird? Die Wahrheit werden wir nie erfahren, denn sicher redet das Gesundheitsministerium die Sache schön und verbreitet Milchmädchenrechnungen, die jeder Vernunftbegabte als Beleidigung empfindet.
Die Presse kann nur vermuten und spekulieren.
Das Ministerium berechnet 500,- Euro, in dem es einen großen Teil der Kostens schlicht als unvermeidbar und ohnedies auch ohne den Urlaub der Ministerin fällig stellt. So hätte z.B. der Fahrer auch bezahlt werden müsse, wenn er dienstlich zu Hause geblieben wäre, außer, das Ministerium hätte ihn verpflichtet, in dieser Zeit ebenfalls seinen Urlaub zu nehmen. Natürlich wäre auch das Auto gealtert und hätte somit eine Wertabschreibung erfahren, hätte es zu Hause in Bonn oder Berlin in der Garage gestanden. Insofern ist eine Kostenberechnung strittig. Aber da bleibt noch die Frage, wieso das Ministerium behauptet, ansonsten wären vier zusätzliche Flüge für Personal entstanden, um der Ministerin einen Computer mit Drucker und Papier an den Urlaubsort zu bringen und wieder abzuholen. Wer die Tausend Geschäftsreisenden betrachtet, die täglich von Frankfurt mit ihrem Laptop ohne Computerträger auf weltweite Geschäftsreisen mit weit dringlicherem Anliegen, als Rentner zu besuchen, unterwegs sind, der hat gerechte Zweifel an diese Aussage. Zudem ist Frau Schmidt als Lehrerin und Politiker, also Elite Deutschlands, wohl intellektuell in der Lage, einen Computer mit einem Drucker zu verbinden, sofern ein solcher überhaupt benötigt wird. Jedes Hotel der Klasse, wie es von Frau Schmidt gebucht wird, stellt gegebenenfalls einen Drucker zur Verfügung. Und, ehe ein Bundesbediensteter mit Drucker und Papier zwei Mal nach Spanien hin und zurück fliegt, kann man solches zwanzig Mal in Spanien kaufen und bei Abreise notfalls an Bedürftige verschenken, bzw. einer der besuchten deutschen Rentnerkolonie gegen Bescheinigung spenden.

Nun, Frau Schmidt gibt an, den gesamten Aufwand wegen einer Hand von (wahlberechtigten) deutschen Rentnern getan zu haben, ihren Urlaub dann auch für diese Belange der Bundesrepublik zum Wohle - nicht der SPD - sondern aller Deutschen für Stunden unterbrochen zu haben. Ja, solche Modelle gab es bereits in den 1960er/70er Jahren, bis die Finanzbehörden solches als vorgeschoben erachteten und die Kosten für nicht absetzbar, also auf die Allgemeinheit abwälzbar erklärten, da der Reisezweck offensichtlich nicht vorrangig mit dem Interesse der Allgemeinheit begründbar war. Pharmakonzerne hatten damals während der Schulferien in Urlaubsregionen sogenannte Kongresse abgehalten, zu denen Ärzte mit Familie eingeladen wurden. Es reichte der Nachweis der Teilnahme an einem einzigen Vortrag, um den gesamten Urlaub als dienstlich bedingt abzusetzen. Das wurde vom Staat dann in den 1970er Jahren als unzulässig beschieden. Das sollte auch für Minister und andere Staatsbedienstete gelten.

Was immer der Urlaub von Frau Minister den Steuerzahler gekostet hat, sie sollte so einsichtig und vorbildlich sein, diesen Betrag voll rückzuerstatten. Immerhin mutet sie als Regierungsmitglied Hartz IV Empfängern zu, mit dem Betrag, den sie in wenigen Tagen aus dem Volksprodukt entnommen hat, mehr als ein volles Jahr zu leben.

Sonntag, 19. Juli 2009

Supereinkommen folgt Superleistung?

Wendelin Wiedeking braucht kein Lotto zu spielen, auch wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass gerade das Spielen mit großen Geldbeträgen Charakterzug seines Berufsstandes ist. Sein Jahreseinkommen in Höhe von geschätzten 80 Millionen Euro (Stand 2008) übersteigt bei Weitem die Summe aller Lotto-Jackpotte des gleichen Jahres, und um diese zu gewinnen bedarf es einer mathematischen Wahrscheinlichkeit, die schon an Minus-Unendlich heranreicht. Das bedeutet schlicht, selbst ein extrem gut qualifizierter Arbeiter hätte bei Einsatz alles aus seiner Lebensarbeitskraft geschöpften Geldes nicht die geringste Chance, diese Summe durch Glücksspiel zu gewinnen.

Nun, dann ist es eben kein Glück, solche hohen Einkommen zu erzielen, sondern doch wohl Leistung.
Gehen wir nun davon aus, dass z.B. Herr Wiedeking in Aachen von einem Professor ausgebildet wurde, der sicher deutlich mehr wusste als Herr Wiedeking. Wie anders wäre sonst ein Wissensfluss vom Professor zum Studenten möglich. Hinge das Gehalt daher von Wissen ab, so müsste der Professor wohl deutlich mehr Einkommen haben als Herr Wiedeking. Hat er aber nicht. Herr Wiedeking erhält in etwa das tausendfache Einkommen eines Professors.

Nun, dann liegt es wohl an der Arbeitskraft. Herr Wiedeking arbeitet wohl sehr viel schwerer als normale Bürger. Schauen wir uns also einen Schwerarbeiter an, z.B. einen Arbeiter im Bergbau, der bei dreißig Grad Hitze und ununterbrochenem, ohrenbetäubendem Lärm, bei Staub und zugleich Nässe tausend Meter unter Tage bei ständiger Unfallgefahr mit einem schweren Presslufthammer das Erz abbaut, das später als Werkstoff in der von Wiedeking geleiteten Fabrik landet. Natürlich wird dieser Vergleich Herrn Wiedeking nicht gerecht, denn der ist ja zur Zeit 56 Jahre und bringt immer noch seine Arbeitsleistung ein, während der Bergarbeiter dieses Alter berufsbedingt oft gar nicht erlebt, also in diesem Alter mangels Existenz oder wegen beruflicher Arbeitsunfähigkeit gar nichts mehr verdient. Wohl zu Recht, denn ein Verdienst ist ja prinzipiell Wirkung eines Dienstes und einen solchen kann der Bergarbeiter mit 56 körperlich kaum noch leisten. Aber nehmen wir hypothetisch an, seine Arbeitsleistung hätte den Bergarbeiter nicht bereits mit 56 Jahren längst zum körperlichen Wrack gemacht, so brächte ein Gehaltsvergleich, dass Herr Wiedeking so ziemlich das viertausendfache Einkommen eines Schwerstarbeiters hat. Ein Bergbauarbeiter müsste also körperlich in der Lage sein, viertausend Jahre lang unter Tage zu arbeiten und dabei kein Geld für Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Familie und Kultur auszugeben, bis er das Jahresgehalt von Herrn Wiedeking angespart hat, sofern die natürlich erfolgende Inflation den Geldwert bis dahin nicht auf einen Bruchteil des Wertes zum Jahres der Arbeitsleistung verzehrt hätte.

Also liegt es auch nicht an der eingebrachten Arbeitsleistung, die hohe Managergehälter begründen. Es muss daher das Ergebnis der Arbeit sein. Ein Produkt aus Arbeitseinsatz, Wissen und Glück, somit eine unitär stimmige Ausnahmeposition des Managers, die es ihm ermöglicht materiell völlig unbegründete Forderungen zu stellen. Es geht dabei nicht mehr um die Leistung die er materiell einbringt, sondern alleine um die Frage, was passiert, wenn ich streike, kündige, meine Leistung anderweitig nicht mehr einbringe oder am schlimmsten, bei Kündigung zur Konkurrenz gehe. Führt das zu einem erheblichen Umsatz- und Gewinneinbruch bei der Firma? Über diese Frage, was passiert, wenn ... , kann man spekulieren. Es könnte Glücksfall für die Firma werden, die Forderung des Managers abzulehnen und ihn herauszuschmeißen. Aber es könnte auch Gegenteiliges herauskommen. Insbesondere, wenn der Manager ein persönliches und auf Gegenseitigkeit beruhendes Filzgeflecht mit gleichgesinnten Managern von Zulieferbetrieben, Managern von Geschäftspartnern und Politikern aufgebaut hat, das wesentlichen Einfluss auf die künftige Geschäftsentwicklung hat, besteht ein erhebliches Erpressungspotential. Seiner Forderung nicht nachzugeben könnte höhere Folgekosten haben, als ihr zuzustimmen. Da ist man besonders bei großen Firmen auf der sichereren Seite, die Managerforderung auf die Löhne der Erzeuger des materiellen Gegenwerts von Umsatz-und Gewinn, nämlich der wehrlosen Arbeiter, umlegen. Bei knapp mehr als siebentausend Mitarbeiter von Porsche macht eine Lohnerhöhung von zwanzig Millionen für Wiedeking gerade mal rund zweitausendsiebenhundert Euro Lohnverzicht pro Jahr und Arbeiter aus und das ist dem Arbeiter angesichts der schlechten Absatzsitution durchaus zumutbar. Er kann froh sein, seinen Arbeitsplatz behalten zu können. Der moralische Gewinn und emotionale Auftrieb der Tatsache, dass Deutschland mit einem Hundert Millioneneinkommen einen weltweiten Spitzenmanager hat, ist diesen kleinen Verzicht sicher Wert. Wir sind dann nicht nur Pabst, Weltmeister und Bundeskanzlerin, sondern auch Spitzenmmanager.

Aber zurück auf den Boden der Tatsachen. Es ist schlicht unmoralisch, wenn Manager mehr Geld verdienen, als sie je für eigene Lebnsaufwendungen nutzen können. Kein Mensch kann real eine solche Leistung erbringen und kein Mensch kann – unabhängig der Verteilungsgerechtigkeit - pro Tag einen sinnvollen Konsum von rund zweihundertzwanzigtausend Euro geltend machen. Wiedeking könnte jeden zweiten Tag ein Mehrfamilienhaus erwerben, vermieten und durch weiteres, zusätzliches Einkommen erzielen. Letztlich würde sich sein Besitz wie eine Krake erst über ganz Deutschland ausbreiten, um schließlich über Einkommen, Zinsen- und Zinseszinsen die ganze Welt zu vereinnahmen, sofern kein Regulativ besteht, das das verhindert. Und dieses Regulativ ist schlicht die Verfassung, denn ein solcher Besitzstand bedeutet schlicht die Versklavung des Volks, denn letzte Konsequenz ist, dass der Kapitalbesitzer irgendwann gar nicht mehr arbeiten muss, sondern das ‚tut ja sein Geld‘ und ihm dennoch das gesamte Volksprodukt zufällt, da ihm alles und damit der Ertrag aus allem gehört und ihm gegenüber alle so verschuldet sind, dass sie ihren Arbeitsertrag als Zinsen und Pachten an ihn abliefern müssen.

Das zu verhindern bedeutet schlicht, Einkommen nur so weit zuzulassen, wie sie zum eigenen Leben sinnvoll einsetzbar sind und den Überschuss entweder nicht zulassen oder durch rigorose Besteuerung abzuschöpfen.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Können kann man lernen

Man stelle sich vor, ein privatrechtliches Wirtschaftsimperium ermuntert seine Geschäftspartner, Privatpersonen, Kommunen und Firmen, dazu, ihr Geld bei Ihnen anzulegen. Anstatt dieses Geld zum Wohle der Volkswirtschaft, in der sie aus sicherheitsrechtlichen Gründen ihren Sitz hat, wieder zu investieren und dort auch Steuern zu bezahlen, knüpft sie die Investition im eigenen Land an Bedingungen, die für Kapitalinteressenten oder gar für kapitalbedürftige Firmen unannehmbar sind, weil sie die geforderten Sicherheiten gar nicht aufbringen können. Dann verleiht dieses Invenstitionsfirma das Geld in Länder, in denen es völlig ungesichert ist, aber – auf undefinierbare Zeit - hohe Rendite bringt, wohlwissend, dass die Blase irgendwann einmal platzen und zu überwiegendem bis totalem Verlust führen muss. Für die nach Papierlage hochverzinsliche Auslandsanlage haben sich die Manager selbst erhebliche Provisionen genehmigt. Nach dem vorhersehbarem Crash werden diese Provisionen inkl. der den Kapitalanlegern versprochenen Renditen über Zinsmargen und Gebühren auf die Kunden umgelegt, die sich als Kleinkonteninhabern oder Darlehnsnehmer nicht wehren können. Wenn das nicht reicht, wird der Staat, dem man bisher jeden Steueranspruch auf dem Papier weggerechnet hat, zur Kasse gebeten. Dennoch ist man vorgeblich wegen der unsicheren Wirtschaftslage, die man ja selbst verursacht hat, nicht bereit, durch Finanzierung der gastgebenden Volkswirtschaft einen Beitrag zum Abwenden der schwierigen Wirtschaftslage zu leisten.
Nun, was macht man mit dem Geld, das man von der Regierung im Glauben an Solidarität günstig erhält, wenn man es nicht wieder handelt, was ja originäres Bankgeschäft ist? Darüber kann man nur rätseln. Verschwindet es nach und nach und taucht in Form von Gehälter und Provisionen der Manager wieder auf? Das wäre schlicht nichts anderes, als der Aufbau eines Schneeballsystems, wenn man weiterhin Kundengelder annimmt, sie nicht verzinslich investiert, sondern in Form von Gehältern herauszieht. Irgendwann muss man dann das herausgezogene Geld inkl. Zinsen an die Geldeinleger retournieren, was nur durch Akquisition neuer Kundengelder möglich wäre, die somit ebenfalls nicht nach Glauben der Kunden verzinslich angelegt sind.
Nun überlegt die Bundesregierung, ob nicht die Bundeszentralbank selbst Kredite an die Volkswirtschaft ausgeben soll. Die Banken höhnen, dass sie das gar nicht leisten könne. Der eine will es also nicht und der andere kann es nicht. Aber Können kann man lernen. Schlechter Wille ist Charaktersache und meist nicht wandelbar. Zudem sollten die Banker mal ihre Leistung definieren. Leistung ist nach wissenschaftlicher Methode messbar. Das Maß zum Messen der Leistungen der Bankmanager muss allerdings noch erfunden werden. Die momentane Wirtschaftskrise bietet die Möglichkeit, den Bankern zu belegen, dass sie leicht ersetzbar sind und nie ihre selbstbestimmten Gehälter Wert waren.

Donnerstag, 2. Juli 2009

Subvention oder was?

Durch das regierungsoffizielle Dementieren einer Mehrwertsteuererhöhung, wird von einigen Politikern der Abbau von Subventionen bezüglich der Mehrwert-/Umsatzsteuer diskutiert, so als ob das dann keine Erhöhung wäre. Es ist daher an der Zeit, sich mit dem Begriff der Subvention auseinanderzusetzen.

Die Idee der Subvention ist es, eine Firma, deren Produkte volkswirtschaftlich oder aus wissenschaftlichen Aspekten wichtig sind, mit wirtschaftlicher Überlebensfähigkeit auszustatten, obwohl das auf Grund der Beschaffenheit oder aufwändigen Produktionsweise ihrer Produkte unter rein wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich wäre. Eine Subvention hat daher mit dem Steuersystem gar nichts zu tun. Sie ist eine steuerunabhängige Förderung aus wirtschafts-, staats- oder sozialpolitischen Gründen. Sind ganze Branchen in gleichem Maße betroffen, so kann eine solche Förderung natürlich auch durch Verrechnung der Subvention mit der anfallenden Steuer erfolgen. Das ist logisch und sinnvoll, denn wenn eine Firma prinzipiell steuerpflichtig ist, dann aber aus dem Steueraufkommen wieder direkte Subvention erhält, so spart es Verwaltungsaufwand, wenn sie von Anfang an mit geringerer Steuer belastet wird. Das ändert aber nichts daran, dass die Subvention eigenständiges und steuerunabhängiges Verfahren ist. Es ist daher nicht legitim, Subventionen abzubauen, wenn alleine die Erhöhung des Steueraufkommens das Ziel ist. Dann muss man nämlich die Steuern allgemein erhöhen, was natürlich auch wie jeden anderen die Subventionsempfänger trifft.

Ist nun aber der sogenannte ‚halbe Steuersatz‘ überhaupt eine Subvention?
Generell muss man hier anführen, dass es nach Grundrechten Normalzustand ist, dass man an dem eigens erarbeiten Ertrag seiner Arbeitskraft einen Eigentumsanspruch aus Artikel 14GG erhält. Nicht dieser Grundgesetzanspruch ist daher zu begründen, sondern zu begründen ist, mit welchem Recht dieses Grundrecht zu Gunsten einer Besteuerung beschnitten wird. Die Nichterhebung einer Steuer ist somit keine Subvention, sondern der Verzicht auf die Einschränkung eines Grundrechtes und das ist etwas ganz anderes. Denn der Bürger hat ein prinzipielles und erstrangiges Recht, dass seine Grundrechte gewahrt bleiben und dort, wo eine Einschränkung möglich ist, diese erklärt und gerechtfertigt wird. Und hierzu bedarf es z.B. auch des Nachweises, dass die Einschränkung zum überwiegenden Vorteil der Allgemeinheit geschehen soll und eine weniger in die Rechte eingreifende Maßnahme nicht zur Verfügung steht.
Hieran muss man Zweifel anmelden. Hatte der Staat doch vor wenigen Wochen das Geld, trotz sinkender Arbeitslöhne noch schnell die Beamtengehälter um 4% zu erhöhen. Wenn das nun dadurch gegenfinanziert wird, indem allgemeine Steuern erhöht werden, so bedeuten beide Vorgänge gemeinsam betrachtet nichts anders als einen Umverteilungsprozess in Gange zu setzen, nämlich Beamte, obwohl sie bereits bis zu 100% höhere vergleichbare Einkommen und mehr als 30% höhere Altersversorgung als der ‚Normalbürger‘ haben, weiter gegenüber der Allgemeinheit zu bevorzugen. Hierzu dürfte die Legitimation durch die Verfassung fehlen.

Um noch einmal auf den halben Steuersatz zurückzukommen. E ist natürlich keine Subvention, denn bei vollem Steuersatz würde die Steuerbelastung den Betroffenen kein Auskommen mehr sichern. Und eine Überbesteuerung ist schlicht Verfassungsverstoß, nämlich gegen die Artikel 2,3, 12 und 14GG, sowie die Steuerartikel der Länderverfassungen, z.B. Art. 43 und 47 der Hessischen Verfassung, die ebenso wie die Menschenrechte einem Berufstätigen garantieren, dass ihm ein Anspruch auf einen ausreichenden Eigenbehalt aus seiner Arbeitsleistung bestimmt ist.
Der sogenannte ‚halbe Steuersatz‘ wurde genau zur Sicherung dieses Anspruchs eingeführt. Er ist somit keine Subvention, sondern Auswuchs der Grundrechte.

Donnerstag, 25. Juni 2009

Nach der Wahl ist alles anders

Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Eine Regierung erhöht unmittelbar nach ihrer Wahl entgegen ihres Wahlversprechens die Umsatzsteuer um drastische 3%. Alle Nichtregierungsorganisationen warnen, dass das dazu führen wird, dass die Binnennachfrage einbrechen wird, was eher zu weniger Steueraufkommen führen wird.
Aber das interessiert die Regierung nicht. Sie benötigt schlicht Geld und setzt darauf, dass ohnedies der Export die Stütze der Volkswirtschaft ist und Export ist von der Umsatzsteuer befreit, also auch von der Erhöhung des Steuersatzes nicht betroffen. Das eigene Volk bezahlt also die Zeche alleine.
Nun bricht der Export ein, weil eben nicht nur die eigene Regierung zu gierig ist, sondern auch die anderen Regierungen, in deren Länder wir exportieren. Hinzu kommt, dass sich neue Geschäftsmodelle entwickelt haben, die sich schlicht an dem Verhalten der Politiker orientieren, also schnelles Geld ohne Reue suchen, bei denen also die Frage nach Moral, Wechselwirkungen und zukünftige Auswirkung des eigenen Handelns außen vor gelassen werden.
Mit dem Einbruch des Exports bricht natürlich auch die Möglichkeit weiterhin gleichbleibende Lohnsummen zu bezahlen und die Investitionsmöglichkeit der Exportfirmen ein. Das führt zu Massenentlassungen und zum weiteren Einschränken von Inlandsinvestitionen. Dadurch sinkt die Kaufkraft der Bürger wegen Ansteigen der Arbeitslosigkeit und wegen sinkenden Löhnen weiter. Zugleich wird die fehlende Investitionskraft der Exportfirmen nach unten an alle anderen Firmen und Gewerbetreibenden weitergereicht, weil denen natürlich Aufträge entgehen. Das pflanzt sich schneeballsystemförmig fort.
Wie reagiert die Regierung darauf. Sie versucht das Geld, das sie zuvor an zu viel aus dem Volk herausgezogen hat, worin die Krise also ihre Wurzeln hat, wieder in dem Markt zu pumpen. Und weil eine schnelle Wirkung gefordert ist, pumpt sie es in Großbetriebe. Genau in die, die zuvor selbst in erheblichem Maße an der Umverteilung nach oben (an sich selbst) mitgewirkt und für die Krise somit mitverantwortlich sind. Dort wird das Geld in hohem Maße wie gehabt versickern und sich nicht auf die Kaufkraft des Volkes auswirken. Im Gegenteil durch die Verschrottungsprämie verzichtet der Staat indirekt auf die Umsatzsteuer auf die verkauften Neuwagen, zum Preis, dass alle Nicht-Autohändler weniger Umsatz machen weil für sie nun noch weniger Kaufkraft übrig bleibt. Auch die Neu- und Gebrauchtwagenhändler werden in den kommenden Jahren durch vorgezogene Schnäppchenkäufe und fehlende Gebrauchtwagen erhebliche Umsatzeinbußen machen. Folge sind erhebliche Steuerverluste, Konkurse und steigende Arbeitslosenzahlen. Das Umsatzfeuerwerk der Abwrackprämie führt wie beim richtigen Feuerwerk zu mehr Umweltbelastung. Hinzu kommen Arbeitslose und Konkurse. Wenn aber weniger Beschäftigte einen stetig wachsenden Staatshaushalt finanzieren müssen, bedeutet das unweigerlich Steuererhöhung. Aber all das passiert ja erst nach der Wahl.
Vor der Wahl versprechen nun alle Parteien Steuersenkungen! Was ist davon zu halten. Um meine Meinung zu sagen, nichts. Nicht umsonst verweigert Herr Steinbrück hierüber jedwede Auskunft, - mit dem ehrlichen Argument, er sei doch nicht blöde, hierzu vor der Wahl Stellung zu nehmen.
Nach der Wahl werden wir also alle wieder bezahlen. Halt, nicht alle, denn die Staatsdiener haben sich ja trotz sinkender Arbeitslöhne vor Bekanntgabe der Jahrhundertverschuldung schnell noch eine Gehaltserhöhung bewilligt. Da nicht anzunehmen ist, dass die Umsatzsteuer nach der Wahl um mehr als 2% erhöht wird, bleibt für sie einkommensmäßig alles beim alten, ja sogar ein kleines Plus übrig. Und sie werden sogar ihren Lebensstandard durch zu erwartende Preissenkungen real erhöhen können. Die kommenden Steuern wurden hier also im Voraus auf Dauer rückerstattet. Die Zeche bezahlen wieder die Normalbürger. Die amtierenden Politiker werden nach der Wahl mit Bedauern erklären, dass Steuererhebungen - die die Krise ja ursächlich bewirkt haben - die einzige Möglichkeit seien, die Krise zu beheben, was vor der Wahl leider so noch nicht erkennbar war. Sie haben sich längst in ihrem eigenen Spinnennetz gefangen und hoffen nur noch darauf, dass sie durch Hinhaltetaktiken so lange politisch überleben können, bis sich ein edler Prinz findet, der sie errettet. Selbst sind sie hierzu längst nicht mehr in der Lage. Aber an Märchen, so einschmeichelnd sie auch immer von Politikern vorgetragen werden glauben die wahlberechtigten Bürger schon lange nicht mehr.

Sonntag, 21. Juni 2009

Wohin führt die Entwicklung eines Staates, der nach kaufmännischen Regeln bankrott ist?

Alle politischen Parteien Deutschlands sind sich in einem Punkt einig: Es ist keinerlei finanzieller Spielraum zur Finanzierung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Staates mehr vorhanden. Das Steueraufkommen sinkt, die Verschuldung explodiert und dennoch glaubt man, das Problem nach dem keynes'schen Prinzip der Wirtschafrsankurbelung lösen zu können, in dem man frisches Geld aus Krediten in den Markt einschleust. Kann das überhaupt funktionieren, wenn das Geld überwiegend an Bürger geht, die ohnedies bereits Geld zur Verfügung haben, dies aber nicht nutzen, weil sie keinen Investitions- bzw. Konsumbedarf mehr haben? Letztlich nutzen solche Kreise das zur Verfügung stehende Geld, um es in hohem Maße eben nicht wieder in Deutschland zu investieren und wenn, dann über Kapitaldienstleister, die damit eher zum Nachteil von Arbeitsplätzen handeln?
Wenn es überhaupt funktionieren soll, durch Kredite wieder einen Nachfrageschub auszulösen, dann eben bei den Bevölkerungskreisen, bei denen wegen langer fehlender Kaufkraft regelrechter Konsumzwang besteht und zwar direkt an seinem Wohnort. Das Geld verteilt sich schon von alleine nach oben, es macht daher keinen Sinn, wenn die Regierung es unter Ausschluss und Umgehung des überwiegenden Bevölkerungsteils direkt oben abliefert.