Freitag, 31. Juli 2009

Michmädchenrechnung und Verantwortungslosigkeit

Was hat nun der Urlaub von Frau Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den Steuerzahler gekostet?
Waren es, wie ihr Büro behauptete lediglich 500,- Euro oder gar 10.000,- Euro, wie es in der Presse kolportiert wird? Die Wahrheit werden wir nie erfahren, denn sicher redet das Gesundheitsministerium die Sache schön und verbreitet Milchmädchenrechnungen, die jeder Vernunftbegabte als Beleidigung empfindet.
Die Presse kann nur vermuten und spekulieren.
Das Ministerium berechnet 500,- Euro, in dem es einen großen Teil der Kostens schlicht als unvermeidbar und ohnedies auch ohne den Urlaub der Ministerin fällig stellt. So hätte z.B. der Fahrer auch bezahlt werden müsse, wenn er dienstlich zu Hause geblieben wäre, außer, das Ministerium hätte ihn verpflichtet, in dieser Zeit ebenfalls seinen Urlaub zu nehmen. Natürlich wäre auch das Auto gealtert und hätte somit eine Wertabschreibung erfahren, hätte es zu Hause in Bonn oder Berlin in der Garage gestanden. Insofern ist eine Kostenberechnung strittig. Aber da bleibt noch die Frage, wieso das Ministerium behauptet, ansonsten wären vier zusätzliche Flüge für Personal entstanden, um der Ministerin einen Computer mit Drucker und Papier an den Urlaubsort zu bringen und wieder abzuholen. Wer die Tausend Geschäftsreisenden betrachtet, die täglich von Frankfurt mit ihrem Laptop ohne Computerträger auf weltweite Geschäftsreisen mit weit dringlicherem Anliegen, als Rentner zu besuchen, unterwegs sind, der hat gerechte Zweifel an diese Aussage. Zudem ist Frau Schmidt als Lehrerin und Politiker, also Elite Deutschlands, wohl intellektuell in der Lage, einen Computer mit einem Drucker zu verbinden, sofern ein solcher überhaupt benötigt wird. Jedes Hotel der Klasse, wie es von Frau Schmidt gebucht wird, stellt gegebenenfalls einen Drucker zur Verfügung. Und, ehe ein Bundesbediensteter mit Drucker und Papier zwei Mal nach Spanien hin und zurück fliegt, kann man solches zwanzig Mal in Spanien kaufen und bei Abreise notfalls an Bedürftige verschenken, bzw. einer der besuchten deutschen Rentnerkolonie gegen Bescheinigung spenden.

Nun, Frau Schmidt gibt an, den gesamten Aufwand wegen einer Hand von (wahlberechtigten) deutschen Rentnern getan zu haben, ihren Urlaub dann auch für diese Belange der Bundesrepublik zum Wohle - nicht der SPD - sondern aller Deutschen für Stunden unterbrochen zu haben. Ja, solche Modelle gab es bereits in den 1960er/70er Jahren, bis die Finanzbehörden solches als vorgeschoben erachteten und die Kosten für nicht absetzbar, also auf die Allgemeinheit abwälzbar erklärten, da der Reisezweck offensichtlich nicht vorrangig mit dem Interesse der Allgemeinheit begründbar war. Pharmakonzerne hatten damals während der Schulferien in Urlaubsregionen sogenannte Kongresse abgehalten, zu denen Ärzte mit Familie eingeladen wurden. Es reichte der Nachweis der Teilnahme an einem einzigen Vortrag, um den gesamten Urlaub als dienstlich bedingt abzusetzen. Das wurde vom Staat dann in den 1970er Jahren als unzulässig beschieden. Das sollte auch für Minister und andere Staatsbedienstete gelten.

Was immer der Urlaub von Frau Minister den Steuerzahler gekostet hat, sie sollte so einsichtig und vorbildlich sein, diesen Betrag voll rückzuerstatten. Immerhin mutet sie als Regierungsmitglied Hartz IV Empfängern zu, mit dem Betrag, den sie in wenigen Tagen aus dem Volksprodukt entnommen hat, mehr als ein volles Jahr zu leben.

Sonntag, 19. Juli 2009

Supereinkommen folgt Superleistung?

Wendelin Wiedeking braucht kein Lotto zu spielen, auch wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass gerade das Spielen mit großen Geldbeträgen Charakterzug seines Berufsstandes ist. Sein Jahreseinkommen in Höhe von geschätzten 80 Millionen Euro (Stand 2008) übersteigt bei Weitem die Summe aller Lotto-Jackpotte des gleichen Jahres, und um diese zu gewinnen bedarf es einer mathematischen Wahrscheinlichkeit, die schon an Minus-Unendlich heranreicht. Das bedeutet schlicht, selbst ein extrem gut qualifizierter Arbeiter hätte bei Einsatz alles aus seiner Lebensarbeitskraft geschöpften Geldes nicht die geringste Chance, diese Summe durch Glücksspiel zu gewinnen.

Nun, dann ist es eben kein Glück, solche hohen Einkommen zu erzielen, sondern doch wohl Leistung.
Gehen wir nun davon aus, dass z.B. Herr Wiedeking in Aachen von einem Professor ausgebildet wurde, der sicher deutlich mehr wusste als Herr Wiedeking. Wie anders wäre sonst ein Wissensfluss vom Professor zum Studenten möglich. Hinge das Gehalt daher von Wissen ab, so müsste der Professor wohl deutlich mehr Einkommen haben als Herr Wiedeking. Hat er aber nicht. Herr Wiedeking erhält in etwa das tausendfache Einkommen eines Professors.

Nun, dann liegt es wohl an der Arbeitskraft. Herr Wiedeking arbeitet wohl sehr viel schwerer als normale Bürger. Schauen wir uns also einen Schwerarbeiter an, z.B. einen Arbeiter im Bergbau, der bei dreißig Grad Hitze und ununterbrochenem, ohrenbetäubendem Lärm, bei Staub und zugleich Nässe tausend Meter unter Tage bei ständiger Unfallgefahr mit einem schweren Presslufthammer das Erz abbaut, das später als Werkstoff in der von Wiedeking geleiteten Fabrik landet. Natürlich wird dieser Vergleich Herrn Wiedeking nicht gerecht, denn der ist ja zur Zeit 56 Jahre und bringt immer noch seine Arbeitsleistung ein, während der Bergarbeiter dieses Alter berufsbedingt oft gar nicht erlebt, also in diesem Alter mangels Existenz oder wegen beruflicher Arbeitsunfähigkeit gar nichts mehr verdient. Wohl zu Recht, denn ein Verdienst ist ja prinzipiell Wirkung eines Dienstes und einen solchen kann der Bergarbeiter mit 56 körperlich kaum noch leisten. Aber nehmen wir hypothetisch an, seine Arbeitsleistung hätte den Bergarbeiter nicht bereits mit 56 Jahren längst zum körperlichen Wrack gemacht, so brächte ein Gehaltsvergleich, dass Herr Wiedeking so ziemlich das viertausendfache Einkommen eines Schwerstarbeiters hat. Ein Bergbauarbeiter müsste also körperlich in der Lage sein, viertausend Jahre lang unter Tage zu arbeiten und dabei kein Geld für Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Familie und Kultur auszugeben, bis er das Jahresgehalt von Herrn Wiedeking angespart hat, sofern die natürlich erfolgende Inflation den Geldwert bis dahin nicht auf einen Bruchteil des Wertes zum Jahres der Arbeitsleistung verzehrt hätte.

Also liegt es auch nicht an der eingebrachten Arbeitsleistung, die hohe Managergehälter begründen. Es muss daher das Ergebnis der Arbeit sein. Ein Produkt aus Arbeitseinsatz, Wissen und Glück, somit eine unitär stimmige Ausnahmeposition des Managers, die es ihm ermöglicht materiell völlig unbegründete Forderungen zu stellen. Es geht dabei nicht mehr um die Leistung die er materiell einbringt, sondern alleine um die Frage, was passiert, wenn ich streike, kündige, meine Leistung anderweitig nicht mehr einbringe oder am schlimmsten, bei Kündigung zur Konkurrenz gehe. Führt das zu einem erheblichen Umsatz- und Gewinneinbruch bei der Firma? Über diese Frage, was passiert, wenn ... , kann man spekulieren. Es könnte Glücksfall für die Firma werden, die Forderung des Managers abzulehnen und ihn herauszuschmeißen. Aber es könnte auch Gegenteiliges herauskommen. Insbesondere, wenn der Manager ein persönliches und auf Gegenseitigkeit beruhendes Filzgeflecht mit gleichgesinnten Managern von Zulieferbetrieben, Managern von Geschäftspartnern und Politikern aufgebaut hat, das wesentlichen Einfluss auf die künftige Geschäftsentwicklung hat, besteht ein erhebliches Erpressungspotential. Seiner Forderung nicht nachzugeben könnte höhere Folgekosten haben, als ihr zuzustimmen. Da ist man besonders bei großen Firmen auf der sichereren Seite, die Managerforderung auf die Löhne der Erzeuger des materiellen Gegenwerts von Umsatz-und Gewinn, nämlich der wehrlosen Arbeiter, umlegen. Bei knapp mehr als siebentausend Mitarbeiter von Porsche macht eine Lohnerhöhung von zwanzig Millionen für Wiedeking gerade mal rund zweitausendsiebenhundert Euro Lohnverzicht pro Jahr und Arbeiter aus und das ist dem Arbeiter angesichts der schlechten Absatzsitution durchaus zumutbar. Er kann froh sein, seinen Arbeitsplatz behalten zu können. Der moralische Gewinn und emotionale Auftrieb der Tatsache, dass Deutschland mit einem Hundert Millioneneinkommen einen weltweiten Spitzenmanager hat, ist diesen kleinen Verzicht sicher Wert. Wir sind dann nicht nur Pabst, Weltmeister und Bundeskanzlerin, sondern auch Spitzenmmanager.

Aber zurück auf den Boden der Tatsachen. Es ist schlicht unmoralisch, wenn Manager mehr Geld verdienen, als sie je für eigene Lebnsaufwendungen nutzen können. Kein Mensch kann real eine solche Leistung erbringen und kein Mensch kann – unabhängig der Verteilungsgerechtigkeit - pro Tag einen sinnvollen Konsum von rund zweihundertzwanzigtausend Euro geltend machen. Wiedeking könnte jeden zweiten Tag ein Mehrfamilienhaus erwerben, vermieten und durch weiteres, zusätzliches Einkommen erzielen. Letztlich würde sich sein Besitz wie eine Krake erst über ganz Deutschland ausbreiten, um schließlich über Einkommen, Zinsen- und Zinseszinsen die ganze Welt zu vereinnahmen, sofern kein Regulativ besteht, das das verhindert. Und dieses Regulativ ist schlicht die Verfassung, denn ein solcher Besitzstand bedeutet schlicht die Versklavung des Volks, denn letzte Konsequenz ist, dass der Kapitalbesitzer irgendwann gar nicht mehr arbeiten muss, sondern das ‚tut ja sein Geld‘ und ihm dennoch das gesamte Volksprodukt zufällt, da ihm alles und damit der Ertrag aus allem gehört und ihm gegenüber alle so verschuldet sind, dass sie ihren Arbeitsertrag als Zinsen und Pachten an ihn abliefern müssen.

Das zu verhindern bedeutet schlicht, Einkommen nur so weit zuzulassen, wie sie zum eigenen Leben sinnvoll einsetzbar sind und den Überschuss entweder nicht zulassen oder durch rigorose Besteuerung abzuschöpfen.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Können kann man lernen

Man stelle sich vor, ein privatrechtliches Wirtschaftsimperium ermuntert seine Geschäftspartner, Privatpersonen, Kommunen und Firmen, dazu, ihr Geld bei Ihnen anzulegen. Anstatt dieses Geld zum Wohle der Volkswirtschaft, in der sie aus sicherheitsrechtlichen Gründen ihren Sitz hat, wieder zu investieren und dort auch Steuern zu bezahlen, knüpft sie die Investition im eigenen Land an Bedingungen, die für Kapitalinteressenten oder gar für kapitalbedürftige Firmen unannehmbar sind, weil sie die geforderten Sicherheiten gar nicht aufbringen können. Dann verleiht dieses Invenstitionsfirma das Geld in Länder, in denen es völlig ungesichert ist, aber – auf undefinierbare Zeit - hohe Rendite bringt, wohlwissend, dass die Blase irgendwann einmal platzen und zu überwiegendem bis totalem Verlust führen muss. Für die nach Papierlage hochverzinsliche Auslandsanlage haben sich die Manager selbst erhebliche Provisionen genehmigt. Nach dem vorhersehbarem Crash werden diese Provisionen inkl. der den Kapitalanlegern versprochenen Renditen über Zinsmargen und Gebühren auf die Kunden umgelegt, die sich als Kleinkonteninhabern oder Darlehnsnehmer nicht wehren können. Wenn das nicht reicht, wird der Staat, dem man bisher jeden Steueranspruch auf dem Papier weggerechnet hat, zur Kasse gebeten. Dennoch ist man vorgeblich wegen der unsicheren Wirtschaftslage, die man ja selbst verursacht hat, nicht bereit, durch Finanzierung der gastgebenden Volkswirtschaft einen Beitrag zum Abwenden der schwierigen Wirtschaftslage zu leisten.
Nun, was macht man mit dem Geld, das man von der Regierung im Glauben an Solidarität günstig erhält, wenn man es nicht wieder handelt, was ja originäres Bankgeschäft ist? Darüber kann man nur rätseln. Verschwindet es nach und nach und taucht in Form von Gehälter und Provisionen der Manager wieder auf? Das wäre schlicht nichts anderes, als der Aufbau eines Schneeballsystems, wenn man weiterhin Kundengelder annimmt, sie nicht verzinslich investiert, sondern in Form von Gehältern herauszieht. Irgendwann muss man dann das herausgezogene Geld inkl. Zinsen an die Geldeinleger retournieren, was nur durch Akquisition neuer Kundengelder möglich wäre, die somit ebenfalls nicht nach Glauben der Kunden verzinslich angelegt sind.
Nun überlegt die Bundesregierung, ob nicht die Bundeszentralbank selbst Kredite an die Volkswirtschaft ausgeben soll. Die Banken höhnen, dass sie das gar nicht leisten könne. Der eine will es also nicht und der andere kann es nicht. Aber Können kann man lernen. Schlechter Wille ist Charaktersache und meist nicht wandelbar. Zudem sollten die Banker mal ihre Leistung definieren. Leistung ist nach wissenschaftlicher Methode messbar. Das Maß zum Messen der Leistungen der Bankmanager muss allerdings noch erfunden werden. Die momentane Wirtschaftskrise bietet die Möglichkeit, den Bankern zu belegen, dass sie leicht ersetzbar sind und nie ihre selbstbestimmten Gehälter Wert waren.

Donnerstag, 2. Juli 2009

Subvention oder was?

Durch das regierungsoffizielle Dementieren einer Mehrwertsteuererhöhung, wird von einigen Politikern der Abbau von Subventionen bezüglich der Mehrwert-/Umsatzsteuer diskutiert, so als ob das dann keine Erhöhung wäre. Es ist daher an der Zeit, sich mit dem Begriff der Subvention auseinanderzusetzen.

Die Idee der Subvention ist es, eine Firma, deren Produkte volkswirtschaftlich oder aus wissenschaftlichen Aspekten wichtig sind, mit wirtschaftlicher Überlebensfähigkeit auszustatten, obwohl das auf Grund der Beschaffenheit oder aufwändigen Produktionsweise ihrer Produkte unter rein wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich wäre. Eine Subvention hat daher mit dem Steuersystem gar nichts zu tun. Sie ist eine steuerunabhängige Förderung aus wirtschafts-, staats- oder sozialpolitischen Gründen. Sind ganze Branchen in gleichem Maße betroffen, so kann eine solche Förderung natürlich auch durch Verrechnung der Subvention mit der anfallenden Steuer erfolgen. Das ist logisch und sinnvoll, denn wenn eine Firma prinzipiell steuerpflichtig ist, dann aber aus dem Steueraufkommen wieder direkte Subvention erhält, so spart es Verwaltungsaufwand, wenn sie von Anfang an mit geringerer Steuer belastet wird. Das ändert aber nichts daran, dass die Subvention eigenständiges und steuerunabhängiges Verfahren ist. Es ist daher nicht legitim, Subventionen abzubauen, wenn alleine die Erhöhung des Steueraufkommens das Ziel ist. Dann muss man nämlich die Steuern allgemein erhöhen, was natürlich auch wie jeden anderen die Subventionsempfänger trifft.

Ist nun aber der sogenannte ‚halbe Steuersatz‘ überhaupt eine Subvention?
Generell muss man hier anführen, dass es nach Grundrechten Normalzustand ist, dass man an dem eigens erarbeiten Ertrag seiner Arbeitskraft einen Eigentumsanspruch aus Artikel 14GG erhält. Nicht dieser Grundgesetzanspruch ist daher zu begründen, sondern zu begründen ist, mit welchem Recht dieses Grundrecht zu Gunsten einer Besteuerung beschnitten wird. Die Nichterhebung einer Steuer ist somit keine Subvention, sondern der Verzicht auf die Einschränkung eines Grundrechtes und das ist etwas ganz anderes. Denn der Bürger hat ein prinzipielles und erstrangiges Recht, dass seine Grundrechte gewahrt bleiben und dort, wo eine Einschränkung möglich ist, diese erklärt und gerechtfertigt wird. Und hierzu bedarf es z.B. auch des Nachweises, dass die Einschränkung zum überwiegenden Vorteil der Allgemeinheit geschehen soll und eine weniger in die Rechte eingreifende Maßnahme nicht zur Verfügung steht.
Hieran muss man Zweifel anmelden. Hatte der Staat doch vor wenigen Wochen das Geld, trotz sinkender Arbeitslöhne noch schnell die Beamtengehälter um 4% zu erhöhen. Wenn das nun dadurch gegenfinanziert wird, indem allgemeine Steuern erhöht werden, so bedeuten beide Vorgänge gemeinsam betrachtet nichts anders als einen Umverteilungsprozess in Gange zu setzen, nämlich Beamte, obwohl sie bereits bis zu 100% höhere vergleichbare Einkommen und mehr als 30% höhere Altersversorgung als der ‚Normalbürger‘ haben, weiter gegenüber der Allgemeinheit zu bevorzugen. Hierzu dürfte die Legitimation durch die Verfassung fehlen.

Um noch einmal auf den halben Steuersatz zurückzukommen. E ist natürlich keine Subvention, denn bei vollem Steuersatz würde die Steuerbelastung den Betroffenen kein Auskommen mehr sichern. Und eine Überbesteuerung ist schlicht Verfassungsverstoß, nämlich gegen die Artikel 2,3, 12 und 14GG, sowie die Steuerartikel der Länderverfassungen, z.B. Art. 43 und 47 der Hessischen Verfassung, die ebenso wie die Menschenrechte einem Berufstätigen garantieren, dass ihm ein Anspruch auf einen ausreichenden Eigenbehalt aus seiner Arbeitsleistung bestimmt ist.
Der sogenannte ‚halbe Steuersatz‘ wurde genau zur Sicherung dieses Anspruchs eingeführt. Er ist somit keine Subvention, sondern Auswuchs der Grundrechte.