Freitag, 16. Oktober 2009

Tage der Wahrheit

Seit einer Woche verhandeln die Koalitionspartner CDU und FDP hart darum, welche der Wahlversprechen sie einhalten. Man muss Herrn Westerwelle dankbar sein, dass er nicht akzeptieren will, dass nichts von den Versprechen mehr gilt.
Aber bereits die kleinsten Erfüllungen müssen hart umkämpft werden, denn eine Gegenfinanzierung ist nicht vorhanden. Man könnte salopp sagen, ohne Einhaltung der Wahlversprechen wird der kleine Bürger am Ende des Monats zwei Prozent weniger Geld in der Tasche haben, bei Erfüllung der Wahlversprechen vier Prozent weniger.

Da wäre man schon dankbar, die deutschen Regierungspartner wären so kreativ wie die griechische Regierung. Auch die muss, wie alle Regierungen der Welt, sparen. Sparen, weil sie in der Vergangenheit regelmäßig mehr Geld für sich ausgegeben hatte, als überhaupt zur Verfügung stand. Und hier bahnt sich Vorbildliches an. Die Regierung spart durch Beschneidung ihrer eigenen Verschwendung. Kaum zu glauben. Da muss einer Regierung das Wasser schon sehr am Hals stehen.
Die Dienstwagenflotte wird drastisch verkleinert und mit den Spritsäufern ist es auch aus. Ab sofort werden Spitzenpolitikern nur noch ungepanzerte ‚Mittelklassewagen‘ ohne Schnickschnack als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Anderen Berechtigten nur noch bessere Kleinwagen und zwar nur noch maximal fünf Stück pro Behörde.
Man könnte sagen, ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber immerhin verbrauchen die Dienstwagen Griechenlands bisher rund 30% des Treibstoffes. Anschaffung und Wartung verschlingen jährlich zig Millionen Euro.
Auch für Staatsgäste bedeutet das, aus ist es mit Luxustransporten. Da wird Frau Schmidt wohl wieder ihren Dienstwagen von Bonn aus kommen lassen müssen, um standesgemäß vom Athener Flughafen zum Athener Regierungssitz zu kommen.
Vielleicht lernt sie bei solcher Gelegenheit, dass es eben auch anders geht.
Vielleicht sollte man auch in Deutschland mal prüfen, welches Sparpotential in der Reduzierung und Beschneidung der Dienstwagen und Dienstflugzeuge liegt. Sicher ließe sich damit die eine oder andere dringend notwendige Reduzierung der Belastung der Bürger finanzieren.

Freitag, 2. Oktober 2009

Subvention der Homo-Ehe?

Gido Westerwelle, natürlicher Lobbyist des Themas, hat die Gleichstellung der Homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe als eines der Parteiziele erklärt, die er in der kommenden Regierung umsetzen möchte.

Beachtet man die Formulierungen, die unsere Parlamentarier immer dann wählen, wenn sie Steuern erhöhen oder neue Steuern erheben wollen, so bemerkt man sehr schnell, dass es sich vorgeblich immer um Abschaffungen von Subventionen handelt, die notwendig sind, um die Gleichheit zwischen den Bürgern herzustellen.
Im Klartext, werden keine Steuern erhoben, so ist das eine Subvention. Denn nicht der Umstand, dass nach Artikel 14GG alles vom Bürger Erworbene erst einmal sein vollständiges Eigentum ist, auf das der Staat ausschließlich zum Nutzen der Allgemeinheit als Ausnahmetatbestand Steuern erheben darf, ist das Normale, sondern aus Sicht des Staates ist es eher der Ausnahmetatbestand, dass der Bürger etwas aus seiner Arbeitsleistung behalten darf. Und das nennt er dann Subvention.

Aber das soll hier nicht das Thema sein. In der Tat wird die Ehe subventioniert. Besser gesagt, laut Artikel 6 des Grundgesetzes dadurch steuerlich besser gestellt, in dem ein Ehepaar weniger belastet wird als zwei gleichgestellte, aber nicht verheiratete Menschen. Das gilt auch dann, wenn sie zusammen leben, ja sogar, wenn sie gemeinsame Kinder haben.
Mit Recht kann man diesen Umstand näher betrachten und seine zeitgemäße Rechtsstellung in bezweifeln.
Dazu ist erst einmal ein kleiner historischer Diskurs erforderlich. Als 1949 das Grundgesetz geschaffen wurde, baute es auf den Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919 auf. Während das Grundgesetz in Artikel 6 nur ganz allgemein davon spricht, dass die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, erläutert der diesem Grundrecht vorgehende Artikel 119 der Weimarer Verfassung auch genau warum.
In ihm heißt es: ‚Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.‘
Ziel des Schutzes der Familie war und ist es nämlich, dass jedes Volk nur dann existieren kann, wenn genügend Kinder entstehen, die dann die Lasten tragen, wenn die älteren Generationen zwar noch leben, aber nicht mehr oder nicht mehr genügend Leistungsfähig sind, ihre eigene Versorgung zu sichern. Hätte ein Staat nicht genügend Nachwuchs, so würden manche Politiker sehr schnell bemerken, dass man weder den Rentenbescheid essen kann noch Geld als Braten herhält. Es muss Personen geben, die bereit sind, für das Geld der Rentner zu arbeiten und das auch leistungsmäßig schaffen können.
Der Staat benötigt also Nachwuchs und keine andere Ursache hat die Familienförderung, wie es ja die Weimarer Verfassung deutlich ausdrückt.
Als diese Weimarer Verfassung und auch das Grundgesetz geschaffen wurde, war das mit der Verhütung von Kindern eine unsichere Sache. Es war praktisch unmöglich, in Ehe zu leben, ohne Kinder zu haben, außer, es lag bei einem der Ehepartner ein medizinischer Grund für die Kinderlosigkeit vor. Und da Kinder, ja sogar viele Kinder normal waren, waren Ehepaare, die kinderlos blieben, unglücklich und fühlten sich unterwertig. Wer wollte sie da noch für ihre Not bestrafen. Also hat man schlicht die Ehe gefördert und nicht in den Schlafzimmern nachgeforscht, aus welchen Gründen ein Paar kinderlos blieb. Es war ohnedies eine Ausnahme.

Wenn man heute eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Ehepaaren verlangt, so stößt man aus obiger Überlegung naturgemäß auf das Argument, ‚die können ja keine Kinder bekommen‘, warum sollen sie also gefördert werden. Sie werden später mal Rente erhalten und die wird ausschließlich von den Heterosexuellen aufgebracht, die viel Zeit und Geld in die Kinder investiert haben, die dann die Versorgung sicher stellen und dafür gerade stehen müssen, dass die Homosexuellen im Alter überhaupt etwas für ihr Geld kaufen können.“
Man könnte hier noch ergänzen, als die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz geschaffen wurden, hat niemand daran gedacht, Homosexuelle in irgendeiner Weise zu begünstigen. Im Gegenteil, nach §175 waren sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen bis in die 60er Jahre Straftat. Der Gesetzgeber hätte sie rechtlich daher bei Schaffung der Artikel 119 der W.Verf. und 6GG überhaupt nicht berücksichtigen dürfen.

Aber man kann die Sache auch umgekehrt sehen. Nach geltendem Recht sind sich homosexuelle Partner gegenseitig genauso zum Unterhalt verpflichtet, wie heterosexuelle Paare. Wieso belastet der Staat sie zu seinen Gunsten in gleichem Maß wie heterosexuelle Paare, wenn er im Gegenzug die Vorteile der Ehe nicht gewährt?
Man könnte vermuten, dass sich der Staat aus den Rechten und Pflichten Homosexueller genau das heraussucht, was ihm selbst nutzt. Das würde die Gleichbehandlung nach Art. 3 durchaus fraglich machen.

Zudem gibt es, gerade bei lesbischen Paaren durchaus Familien, in denen eigene Kinder vorhanden sind. Geht man von dem besonders in Art. 119 der W.Verf. ausgedrückten Willen des Staates aus, der hinter der Bevorzugung der Ehe steht, gibt es keine Erklärung einer Schlechterstellung. Denn dem Volk kann es gleich sein, ob Kinder aus homo- oder aus heterosexuellen Familien später für die Realisierung der Altersruhezeit arbeiten.
Dann kommt auch noch der Umstand hinzu, dass eben die Grundvoraussetzung der Eheförderung nicht mehr gegeben ist. Heutige Verhütungsmittel ermöglichen es Ehepaaren völlig kinderlos zu bleiben. Und das nutzen prozentual doch sehr viel mehr heterosexuelle Paare, als es überhaupt an Homosexuellen gibt. Sie tragen damit nicht mehr zum Volkserhalt zu. Ebenso wie homosexuelle Paare. Warum werden den sie gefördert, wo sie doch als Doppelverdiener mehr Einkommen haben als ein Ehepaar, bei dem Kinder die Erwerbstätigkeit des einen Partners verhindern. Zugleich leben sie durch Einsparungen bei Miete und anderen Lebenshaltungskosten günstiger als Singles und erleben erheblich mehr Freizügigkeit. Vor allem dann, wenn diese noch als alleinerziehende Frauen (seltener auch Männer) gegenüber allen andern denkbaren Lebensformen nur wirtschaftliche Nachteile haben und dennoch keine Eheförderung erhalten, obwohl sie genau das tun, was mit der Förderung bewirkt werden sollte, nämlich die künftige Erwerbsgeneration aufzuziehen.

Sollte man da nicht einfach einmal unter Berücksichtigung des unantastbaren Artikels 3GG umdenken und den Artikel 6 neu definieren. Denn es ist doch schon lange so, dass es Ehepaare gibt, die als bewusst Kinderlose auf sehr hohem Niveau leben, unbehindert durch Kindererziehung hohe Einkommen und Lebenswerte erzielten, um dann im Alter aus der Leistung der Kinder, der durch deren Erziehung lebenslang Benachteiligten, immer noch mehr Wohlstand und Lebensqualität zu ziehen, als den arbeitenden Kindern selbst aus ihren Leistungen verbleibt, die dann ihre eigenen Eltern nicht mehr unterstützen können, sondern weiterhin in der durch die Kindererziehung bewirkten Armut belassen müssen.
Nicht die Ehe sollte gefördert werden, sondern die Erziehung der Kinder. Schließlich wird auch der Nutzen der Kinder für den Staat immer bedeutender als für deren Eltern, weshalb sich ja viele dem Kinderwunsch entsagen. Die Abgabenbelastung, die für die Kinder aus demoskopischen Gründen noch erheblich steigen wird, ermöglicht es doch schon lange fast allen Kindern nicht mehr, ihre eigenen Eltern im Alter persönlich zu unterstützen. Immer mehr erziehen Eltern oder Alleinstehende Kinder nur noch zum Nutzen des Staates, der sie später im Erwerbsleben so abschöpft, dass für Anderes kein Geld mehr vorhanden ist.
Die Situation ist schlicht so, und damit sind wir wieder bei der Situation der Homosexuellen, ist eine Beziehung bzw. Familie wirtschaftlich erfolgreich, so zieht der Staat daraus Gewinn. Schlägt die Beziehung fehl, so werden die Betroffenen ihrem Schicksal und den wirtschaftlichen Folgen überlassen.

Es wäre logisch, wenn der Staat, da er längst auf den wirtschaftlichen Nutzen der Kinder schielt, dann auch die Erziehungsarbeit der Kinder vollständig fördert und die Lasten der Kindererziehung und Ausbildung finanziert, statt kinderlose Ehen zu begünstigen.

Es geht daher nicht darum, wie es Westerwelle durchsetzen will, auch homosexuellen Paaren die Steuervorteile zu gewähren, die heterosexuelle Paare genießen, sondern darum, die Eheförderung an sich zu beenden und dafür eine Kinderförderung einzurichten, bei der es egal ist, ob das Kind von einer/m Alleinerziehenden, einem homosexuellen oder einem heterosexuellen Paar aufgezogen und versorgt wird.