Donnerstag, 1. September 2011

Selbstbetrug

Ich habe mich soeben selbst betrogen. Um welchen Betrag?, ich kann es nicht sagen. Vielleicht um fünf Euro, aber vielleicht auch um zehntausnde Euro. Dazwischen ist alles drin. Und der Betrug ist sofort rechtskräftig und nicht justiziabel, sofern er meinen eigenen Angaben folgt. Ich habe nämlich soeben meine Steuererklärung abgegeben. Zwölf unterschiedliche Formulare – Einkommensteuererklärung, Anlage AV, Anlage Kind, Anlage G, Anlage EÜR, Umsatzsteuererklärung, Anlage St, Anlage UR, Anlage KAP, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage N, Anlage V.
Alle politischen Parteien reden von Steuererleichterungen und Reduzierung des Aufwandes für die Steuererklärung. Dabei geschieht genau das Gegenteil. Vorgeblich, um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, wächst die Flut der anzugebenden Daten unaufhörlich und erreicht somit genau das Gegenteil, nämlich eine längst unzumutbare Steuer- und Belastungsungleichheit wegen Unverständnis der vorschriebenen Formulare.

Am Besten dran sind die Bürger, die nichts oder so gut wie nichts verdienen, denn sie bleiben auf jeden Falle steuerfrei, selbst, wenn sie keine Steuererklärung abgeben.
Am zweitbesten haben es die Großverdiener, denn sie haben zwar erhebliche Aufwendungen für Steuerberater, die nehmen ihnen dann aber auch alle Arbeit ab und erzielen Steuerbefreiungen und –erstattungen, die ihre Kosten mehrfach übersteigen. Im günstigsten Falle bezahlen sie überhaupt keine Steuern mehr oder erhalten vom Gesetzgeber nicht vorhergesehene Erstattungen, was bei milliardenschweren Aktiengesellschaften trotz Rekordgewinnen nahezu Regel ist.
Die Arschkarte haben die Kleinunternehmer und der Mittelstand, denn irgendwo muss der Staat ja seine Steuereinnahmen erzielen, mit denen er seine Bediensteten bezahlen kann. Kleinunternehmer haben keine Lobby, sie haben nur Pflichten. Das betrifft insbesondere Unternehmer, die eine natürliche Unternehmensform gewählt haben, Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer.
In Stunden- bis monatelanger Arbeit müssen sie alleine aus gesetzlichem Zwang heraus für den Fiskus erst einmal die Besteuerungsgrundlage berechnen. In besseren Zeiten waren das für mich zum Beispiel täglich 3-4 Stunden unbezahlte Nachtarbeit (entgegen Art. 12 und 14GG), im Jahr kumuliert nach zulässiger Höchstarbeitszeit drei volle Arbeitsmonate, die ausschließlich als Dienstleistung dem Staat erbracht wurden, als Zwang entgegen Artikel 12 GG, denn dass das mit Zwang verbunden ist, merkt man ganz schnell an dem Zwangsgeld, dass das Finanzamt sehr schnell verhängt, so man das nicht tut.
Ein Kleinunternehmer benötigt keine aufwändige Buchhaltung, allenfalls eine Tabelle mit Außenständen und Verpflichtungen, um nicht die Kontrolle über seine Zahlungsfähigkeit zu verlieren. Nach Verfassung ist es erst einmal die freie Entscheidung des Unternehmers, festzulegen, welche Daten er zur Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit in Abwägung der daraus resultierenden Arbeitsbelastung sinnvollerweise erfasst und aufzeichnet. Alles darüber hinausgehende macht er ausschließlich ‚im Auftrag‘ des Staates. in einem als ‚nicht abweisbar gestellten‘ Auftrag, somit einem Werkvertrag, der nach BGB bei dem Auftraggeber regelmäßig eine Zahlpflicht auslöst. Nach Artikel 12 GG müsste der Staat den Unternehmer daher auch bei einer – im Verfassungsartikel ausdrücklich nicht zugelassenen – Zulässigkeit des Zwangs zur Anfertigung eigener Buchhaltung für seine ureigenen Zwecke entlohnen. Und zwar nach höchstrichterlicher und EU-Rechtsprechung mit gleichem Satz, wie er für vergleichbare Tätigkeit üblich ist. Heranzusziehen wären hier die Entlohnung für Finanzbeamte, bzw. Steuerberater, deren Gebührenordnung, und somit auch der Wert für die Buchhaltung, vom Staat selbst parlamentarisch verabschiedet und wertbemessen wurde.
Nach getaner Arbeit muss man dann die Daten in das Steuerformulare, bzw. den Formularsatz eingeben.
Bei den Einnahmen hat man da keine Schwierigkeiten. Die sind im Steuerformular sehr leicht verständlich definiert. Die Probleme beginnen allerdings beim Eintragen der zum Abzug zulässigen Ausgaben. Hierzu sind unverhältnismäßig viele Anlagen auszufüllen. Jeder Betrag, den man hier zu seinen Gunsten irrtümlich einschreibt, wird vom Finanzamt natürlich wieder gestrichen. Jeder Betrag, den man wegen Unverständnis vergisst einzutragen, was wohl bei nahezu jeder ohne steuerlichen Beistand ausgefüllten Formularen der Fall sein dürfte, verbleibt dem Steuerpflichtigen als Einkommen, ohne das dies gesetzlich und real auch zutrifft. Der Steuerbeamte wird kaum darauf hinweisen, dass man einen begünstigenden Sachverhalt vergessen hat anzugeben. Das darf er sogar nach Gesetz nicht! Denn der Staat reibt sich da lieber die Hände über so viel (bewusst arrangiertes) Unwissen. So sollte mal ein Geschäftsmann vorgehen. Sehr schnell würde der Gesetzgeber Betrugsabsicht unterstellen und Transparenz erzwingen und Gerichte würden die zustande gekommene Gesetzesbeziehung wegen Arglist für nichtig erklären.
Die (durchaus gewollte) Wirkung der Steuererklärungsformulare ist somit, dass alle Einnahmen zutreffend erfasst sind, statistisch jedoch die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen dabei auf ein rechnerisch zu hohes effektives Einkommen kommt, weil einkommenmindernde Tatsachen nicht vorgetragen, ja oft entsprechende Belege unwissentlich nicht einmal gesammelt wurden.
Das hat mit Steuergerechtigkeit und oft auch mit der verfassungsmäßigen Freistellung des Existenzminimums absolut nichts zu tun.
Natürlich, man könnte einen Steuerberater einschalten. Eine Person, die einem dann die Arbeit kostenpflichtig abnimmt, die der Staat entgegen Artikel 12 zwangsweise verlangt. Für einen Kleinbetrieb entstehen so Kosten in 4-5 stelliger Höhe, die vom Unternehmereinkommen abgehen. Somit ersetzt er seine unzulässig geforderte Arbeit zu Zweck und Nutzen des Fiskus durch eine erhebliche Geldzahlung. Nun, er kann sie steuerlich absetzen, aber das bedeutet ja nicht, dass er dadurch seine Kosten für den Steuerberater erstattet erhält, sondern nur einen Teilbetrag hiervon, dessen Prozentsatz seinem nach Steuererklärung effektiven Steuersatz entspricht. Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 25% erhält er somit gerade ein Viertel der Kosten zurück, die er ausschließlich für staatliche Verwendung und Nutzen hat aufwenden müssen. Der Rest geht nach wie vor von seinem Einkommen und so seinem eigenen Lebensunterhalt ab.
Kommt aus der Buchhaltung dann allerdings Verlust oder die Nichterreichung des Existenzminimums heraus, so ergibt sich aus der Beauftragung eines Steuerberaters keinerlei finanzieller Nutzen – außer vielleicht, nicht zu Unrecht zur Steuer veranlagt zu werden. Der Steuerzahler muss zugunsten des Fiskus seine gesamten Aufwendungen für den selbstverständlichen, verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf gerechte Besteuerung vollständig selbst tragen, was dann völlig rechtswidrig, zu einer Unterschreitung des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums führt. Das bewirkt das Paradoxon, dass Personen, die maximal das Existenzminimum zuzüglich der Steuerberatungskosten verdienen, zur Kasse gebeten werden, damit sie Anspruch und Zugang auf Gewährung ihres grundgesetzlich uneinschränkbaren Grundrechts auf Freistellung des Existenzminimums erhalten. Er trägt somit in jedem Falle die Kosten, die der Staat erspart, in dem er die Arbeit seiner Finanzbeamten so weit es möglich ist, auf die Steuerzahler abwälzt. Es trifft hier vor allem genau den Personenkreis, der in der Realität keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt und an dem alle Kosten und Arbeiten daher ohne jedweden bedingten Erfolg einer Steuerersparnis hängen bleiben.

Nun, wird man ja meinen, der Staat hat ja die Möglichkeit für Kleinunternehmer geschaffen, der extrem belastenden und teils geschäftsabwürgenden Buchhaltungsarbeit zu entgehen, in dem er schlicht seine Einnahmen angibt. Davon werden dann pauschal 50% als Kosten abgezogen, den Rest muss er versteuern.
Nur, welcher Kleinunternehmer hat schon eine Umsatzrendite von 50%. Das schafft überhaupt niemand. Die durchschnittliche Umsatzrendite bei Mittelständlern liegt zwischen 1-5 Prozent. Kleinunternehmer erzielen höchstwahrscheinlich in den ersten Geschäftsjahren sogar reale Verluste! Der Kleinunternehmer kann somit nur abwägen, was für ihn teurer kommt, einen Steuerberater zu beauftragen, seine eigene kostbare Zeit einzusetzen, die er dringend zum Aufrechterhalten seines Betriebs benötigt, oder schlicht weg 50% seines Umsatzes zu versteuern, auch wenn er weiß, dass er damit ein Vielfaches dessen bezahlt, zu dem er bei Abgabe einer Buchhaltung verpflichtet wäre.

Wie der Kleinunternehmer, Mittelständler oder Arbeitnehmer es auch dreht, er kann der Situation, dass er erheblich mehr Steuer und geldwerte Arbeitszeit an den Staat abliefert, als er nach seinen realen Lebensverhältnissen gesetzlich leisten müsste, nicht entgehen. Die Kleinunternehmer und Mittelständler ernähren zwar 70% der Bevölkerung, sie treten allerdings weitgehend als Einzelkämpfer auf und ihnen fehlt eine Lobby.

Dabei wäre die Lösung der Besteuerungsfrage sehr einfach. Jeder Bürger müsste nur verpflichtet werden, neben seinem privaten Bankkonto ein zweites Einkommenkonto zu führen, das auf Grund einer Kontonummereigenschaft sofort als Einkommenskonto erkennbar sein muss. Unternehmen müssen ein zusätzliches, ebenfalls codiertes Konto führen, auf denen die Gelder eingehen, die aus privatem Konsum herrühren. Gewerbliche Zahlungen dürfen nur an solche Konten geleistet werden.
Am Ende wird jeweils die im Geschäftsjahr auf Geschäftskonten entstandene Differenz gewerblich steuerlich erfasst, alle an Privatkonten geflossenen Beträge dort als Einkommen gewertet. Die Privatkonten unterliegen zusätzlich der Vermögenssteuer. Buchprüfungen reduzieren sich nur darauf, in wieweit Zahlungen korrekt über die vorgesehenen Konten abgewickelt wurden, bzw. es sich um gewerbliche Aus- und Einnahmen handelte. Das würde die staatliche Finanzverwaltung , Gewerbe und Steuerpflichtige in hohem Maße entlasten.
Alle bisher abzugsfähigen Lebensführungskosten entfallen zu Gunsten einer einzigen und für alle Einkommensgruppen gleichen Pauschale, die alle Grundaufwendungen der Personen abdeckt, die von dem entsprechendem Einkommen leben müssen. Letztlich sind die Parlamentarier in eigenem Falle, nämlich beim den ‚steuerfreien Diäten‘ von Anbeginn an entsprechend pauschal vorgegangen.
Die Umsatzsteuer sollte komplett abgeschafft werden. Auch vor 1968 konnte der Staat sehr gut ohne sie leben, selbst bei den damals niedrigeren Einkommensteuersätzen. Sie bläht nicht nur Verwaltung und Kosten auf, sondern führt sowohl bei Unternehmern als auch bei Verbrauchern zu unzulässigen Zahlungspflichten, weil sie verfassungswidrigerweise weder Belastungsgleichheit, noch Freistellung des Existenzminimums berücksichtigt.
Damit käme man endlich bei der Buchhaltung auf ‚einem Bierdeckel‘ an, wie sie die Politik bereits in den 1980er Jahre versprochen hatte.

Dienstag, 9. August 2011

Gibt es Schwarze Freitage ?

Ja, dass muss man schon zugeben, für Kleinanleger gibt es solche Stichtage, an denen sie womöglich all ihr Hab und Gut verlieren, - zugunsten einiger Großanleger, für die dieser Freitag dann zum Feiertag wird.
Geld wird nämlich nicht vernichtet, sondern verteilt und wenn viele einiges an Geld verlieren, bedeutete das, dass einige viel Geld gewinnen.
An Schwarzen Freitagen wird kein Geld vernichtet, wohl werden an solchen Tagen Schicksale gemacht.
Erinnern wir uns an die Kindheit, in der viele Menschen davon sprachen, an der Währungsreform viel Geld verloren zu haben. Aus individueller Sicht ist das verständlich, volkswirtschaftlich gesehen stimmt es nur bedingt, nicht bedingt wegen des überfälligen und notwendigen Kapitalschnitts zu diesem Stichtag, sondern durch die Folgen, die dieser für die unvorbereitete Masse der kleinen Bürger und die Kleinbetriebe hatte.
Richtig ist, eine Währungsreform und auch ein Börsencrash bedeuten eine zwingende Korrektur jahrzehntelanger monetärer Fehlentwicklung.
Die deutsche Währungsreform 1948 musste – auch bei einem ev. gewonnenen Krieg – zwangsläufig kommen und war bereits 1943 angeplant, nur mit dem Unterschied, dass bei gewonnenem Krieg die unterlegenen Gegner die Last der kriegsbedingten Geldentwertung aufgebürdet bekommen hätten. So musste sie von den Deutschen selbst, aber auch von den Kriegsgegnern getragen werden.
Das Problem war nicht der Stichtag 20. Juni 1948, sondern, dass das Deutsche Reich, aber auch alle anderen Kriegsbeteiligten, schlicht den Krieg mit ungedecktem Papiergeld finanziert hatten. So hatte Deutschland zehn Mal mehr Geld gedruckt, als an Deckung für dieses Geld vorhanden war. Das Geld war nur bedrucktes Papier und nur so lange etwas Wert, so lange die Menschen bereit waren, in ihm einen Wert zu sehen.

Und mit der Währungsreform nach dem 2. Weltkrieg beginnt auch das heutige Geldproblem.
Amerika war im 2. Weltkrieg der größte Rüstungslieferant. Vor seinem Kriegseintritt 1941 verkauften die Amerikaner Rüstungsgüter an alle, danach vor allem an seine verbündeten Truppen Frankreich und England. Daher und durch die Reparationsforderungen an die Kriegsverlierer, waren nahezu alle Kriegsbeteiligten gegenüber den Vereinigten Staaten hoch verschuldet.
Aber streng genommen gab es ja nur noch Papiergeld und keine Werte mehr, denn das Rüstungsmaterial, das von den Amerikanern als Gegenwert zum Geld produziert worden war, war ja im Krieg eingesetzt und zerstört worden. Es war also bedingt durch den Aufschwung der Rüstungsindustrie Geld zur Bezahlung der Löhne gedruckt worden, aber der Gegenwert der Arbeit, die Bombe, die Patrone, das Flugzeug, das Schiff etc. war bestimmungsgemäß zerstört worden. Das Geld war somit streng genommen ohne jeden Gegenwert und nach geldwirtschaftlicher Logik hätte man für jedes zerstörte Flugzeug, jedes versenkte Schiff, jede verschossene Patrone und jede geworfene Bombe das dafür bezahlte Geld wieder aus dem Verkehr ziehen müssen. Hinzu noch den Gegenwert der zerstörten Häuser und Vermögenswerte.
Es bestand daher nach dem 2. Weltkrieg ein Überhang an Geld und die gesamte Westliche Welt war gegenüber Amerika verschuldet, hatte aber kein Geld. Also druckte Amerika, anstatt Geld aus dem Verkehr zu ziehen, neues Geld, das sie den Westlichen Staaten als Marschallplangelder zur Verfügung stellte, damit diese damit ihre Wirtschaft ankurbeln konnten um damit ihr Schulden an Amerika zu bezahlen. Zu den ungedeckten Dollars der Kriegszeit kamen so weitere hinzu. Und aus dem Verkehr konnte der Amerikanische Staat das Geld nicht ziehen, da er es ja gar nicht mehr besaß. Es war ja regelmäßig nach oben auf die Konten privater Bankhäuser und Großunternehmen gewandert. Um das überschüssige Geld vernichten zu können, hätte es aber an den Staat zurückfließen müssen. Er hätte also sich das Geld allenfalls leihen können, um es zu vernichten, in der Hoffnung, es dann mittels Steuereingänge zurückzuzahlen, ansonsten hätte es ja samt der fälligen Zinsen wiederum neu gedruckt werden müssen. Ein Kreislauf, der eine Eigendynamik besitzt, aus der ausschließlich Bankenenteignung und extreme Steuern auf Größteinkommen als Ausweg vorhanden war. Diesen Weg wollte das Niedrigsteuerland Amerika aber nicht gehen.
Der Überhang an Geld wuchs daher ohne jeden Bezug zur produzierten Ware. Diesen Überhang verlieh Amerika an andere Staaten, damit diese wiederum seine Produkte kaufen konnten. Die Geldmenge wuchs unaufhörlich und so etwas geht eben nur so lange gut, wie Menschen bereits sind, das Geld als Wert anzunehmen. Aber auch dann sättigt sich der Geldumlauf weltweit irgendwann in solchem Maße, dass es keine produktive Verwendung für das viele Geld mehr gibt. Schwindet aber das Vertrauen, weil langsam auch dem Dümmsten Zweifel an dem geldpolitischen Schneeballsytem kommen, wird das Geld genau zu dem was es ist, zu Papier. Die Krise kommt daher nicht unerwartet und die Kapitalbesitzer haben sich schon lange darauf vorbereitet und krisensicher umorientiert. Ihre gut organisierte Flucht aus den von ihnen in die Krise gestürzten Währungen beschleunigt deren Zerfall. Die Zeche bezahlt der kleine Bürger, der die Krise weder erzeugt, noch zuvor an dem System verdient hatte, ihm aber unabwendbar ausgeliefert ist. Der Schwarze Freitag ist nicht der Tag, an dem Vermögen vernichtet werden. Es ist der Tag an dem zum ersten Mal öffentlich darüber gesprochen wird, dass dies seit langem so ist. An der daraus resultierenden Panik verdienen dann die Krisenverursacher erst richtig, in dem sie die Realvermögen, die die krisengeplagten Bürger um zu Überleben aufgeben müssen, für einen Appel und .ein Ei aufkaufen. Nach der Krise ist dann für sie vor der Krise, denn Krisen sind ihr Geschäft.

Donnerstag, 3. März 2011

Und als die ersten Zweifel laut wurden, erkannte das Volk, dass der Baron keine Kleider anhatte...

Baron von Guttenberg ist nach seinem märchenhaften Aufstieg zurückgetreten, denn sein neues Kleid erwies sich plötzlich als nicht existent, gerade so, wie es nach einem Märchen dem Kaiser ging, der sein Volk mit einem nichtvorhandenen Kleid verzaubern wollte.

Nun, alle Fakten liegen auf dem Tisch und daher ist es Zeit, eine Analyse vorzunehmen.
Erklärte Frau Merkel nicht stolz, in den ersten Reihen marschiert zu sein, als das Volk die DDR-Minister stürzte, die das Volk jahrelang durch Unwahrheit und Fälschungen um die Demokratie betrogen haben?
Und nun verunglimpft sie das Volk, das von Herrn Guttenberg nichts mehr verlangte, als die Wahrheit zu erklären , eine Wahrheit, die längst durch unumstößliche Indizien bekannt ist.

Es ist hier nicht die Frage, ob Herr von Guttenberg sein Amt zur Zufriedenheit vieler ausgefüllt hatte. Das kann einerseits an deren Ansprüchen liegen, andererseits hätten – und das muss mal deutlich gesagt werden – Tausende anderer Bundesbürger das nicht weniger gut tun können, so sie von den Parteien genauso in dieses politische Amt gehoben worden wären. Was zeichnet von Guttenberg gegenüber anderen aus, sein hoher Adelstitel, der ja seit 1919 verfassungsgemäß keine Rolle in der Politik spielen darf?
Sein Ministeramt befähigte ihn Professoren zu ernennen, die ihm selbst wegen seines unterdurchschnittlichen Jura-Abschlusses ohne Zweites Staatsexamen nicht einmal die Fähigkeit für den Anwaltsberuf zugebilligt hatten, denn sowohl für beamtete Juristen als auch für die Zulassung als Anwalt ist das Bestehen der 2. Staatsprüfung vorgeschrieben (BGH Urteil AnwZ (B) 92/09).
Spiegelt die Ausbildung den Gehaltsanspruch wieder, so liegt dieser für einen Juristen mit nur Erstem Staatsexamen bei maximal 20.000,- Euro im Jahr, denn der Markt ist in Deutschland mit mehr als 150.000 Volljuristen mehr als gesättigt.
Nun, es gibt genügend Bürger, denen gelang mit deutlich geringeren Berufszeugnissen wirtschaftlich oder politisch Karriere zu machen. Es ist noch gar nicht so lange her, als sich Joschka Fischer als Realschüler und Taxifahrer ohne schmückendes Beiwerk bis ins Ministeramt erhob und zwar vollständig durch eigene Leistung. Ebenso wie von Guttenberg wurde er der beliebteste deutsche Politiker, genoss und genießt bis heute hohes politisches und gesellschaftliches Ansehen. Und seinen Dr.-Titel , ja sogar Professorentitel erhielt er ohne Studium und ohne Dr. Arbeit alleine durch Anerkenntnis seiner Leistungen.
Wäre dieser Weg nicht auch sinnvoll für von Guttenberg gewesen. Vorgeblich 7 Jahre harter Arbeit hat er in seinen Dr.-Titel investiert. Eine lange Zeit, in der andere Jura-Studenten ihr gesamtes Studium inklusive Zweitem Staatsexamen und Dr.-Titel erledigen, ohne dabei auf die Mithilfe von wissenschaftlichen Diensten zurückgreifen zu müssen und können. Auf Grund des allgemeinen Alters von Studenten höherer Semester hatten sie teils ebenfalls Familie und Kinder. Als Nicht-Millionäre überwiegend sehr viel geringeres finanzielles Polster, als es Herrn von Guttenberg zur Verfügung stand, wodurch sie zusätzlich zu harten und schlecht bezahlten Nebenjobs gezwungen waren.
Natürlich lege ich nicht die Hand ins Feuer, dass nicht auch in diesen Fällen bei Doktorarbeiten heftig abgeschrieben wurde. Manch‘ ein Dr. jur. hat eventuell sogar noch viel mehr abgeschrieben als Herr von Guttenberg und er wird diesen Dr.-Titel dennoch auf ewig unbeanstandet führen, weil seine Arbeit niemals gelesen wird und wenn doch, der Leser kein Interesse hat, daran zu rühren sondern die Arbeit lediglich kopfschüttelnd wieder zurück ins Bibliothekenregal schiebt.
Der Unterschied liegt in der Position, aus der man eine solche Arbeit verfasst. Und diesen feinen Unterschied muss ein Diplomat wohl kennen. Jeder Furz eines hohen Regierungsbeamten wird hinterfragt und jeder höhere Amtsträger hat immer mehr Gegenspieler als Mitspieler. Es besteht daher ein nahezu hundertprozentiges Risiko, dass Verfehlungen aufgedeckt werden. Und die Konsequenzen daraus hätten Herrn von Guttenberg bekannt sein müssen, ansonsten ist er eben nicht der gute Politiker, als der er präsentiert wird. Persönliche Eitelkeit hat nicht nur Karrieren zerstört, sondern kann auch Staaten gefährden.
Man beachte hier das Urteil, dass der ehemalige Bundespostminister Schwarz-Schilling gegen einen kleinen Postbeamten durchsetzte, der in einem Ortsbeirat für die DKP kandidiert hatte. Der BGH entschied, dass es bezüglich der Zuverlässigkeit im Sinne des Demokratischen Rechtsstaates keinesfalls nur darauf ankäme, ob sich ein Staatsdiener in Friedenszeiten rechtsstaatlich verhielt, sondern auch darauf, ob es denkbar ist, dass er sich in Krisen- und Kriegszeiten anders verhalte. Was ist also von jemanden zu erwarten, der bereits in für ihn günstigen Zeiten die Bevölkerung täuscht, ohne dass Anlass und Druck auf ihn einwirken?

Daher verwundert die große Anhängerschaft von Guttenbergs. Wo werden seine Leistungen gesehen? In der vorschnellen Amtsenthebung von Oberst Klein, die damit die öffentliche Diskussion über die wahren Vorgänge beim Angriff auf den Tanklaster in Afghanistan beendete, in der Umstrukturierung der Bundeswehr, die nur einer zu erwartenden öffentlichen Forderung des BVerfG zuvorkam, in der überstürzten Amtsenthebung des Kapitäns der Gorch Fock, die die ‚politische Gefahr‘ einer öffentlichen Aufklärung zur Verwirklichung der Grundrechte innerhalb der Bundeswehr beseitigte und disziplinarisch wohl weit überzogen war, oder in der Affäre um die Öffnung der Privatpost von in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten, damit sichergestellt war, dass die wahren Vorgänge um den Tod eines Bundeswehrsoldaten nicht an die Öffentlichkeit gelangten. Viel mehr bleibt bei unverblendeter Sicht nicht.
Ich, mit Verlaub, kann hier für Herrn von Guttenberg keine aus demokratischer Sicht überzeugenden Argumente für ein Verbleiben und auch nicht für eine Rückkehr in ein öffentliches Amt erkennen. Blendendes Aussehen und alter Adel sind keine maßgeblichen Werte eines Rechtsstaates.