Donnerstag, 9. Dezember 2010

Menschenfeind oder Messias ?

Schaut man sich die Biografie von Julian Assange an, so begründet sie beides. Einige Psychologen werden belegen, dass man mit einer solchen, von mütterlichem Verfolgungswahn geprägten Jugend nicht normal (werden) sein kann und zwangsläufig seiner Umwelt misstrauisch und feindlich gegenüberstehen muss.
Andere Psychologen stimmen zwar mit dem ersten Punkt überein und schließen ebenfalls eine normale Sozialentwicklung aus. Für sie bedeutet ‘normal‘ aber eher ‚durchschnittlich‘. Und den Unterschied erkennen sie darin, dass sie die Behauptung der ersteren Begutachter, dass eine eher asozialen Prägung vorliegt, verneinen und gegenteilig durch das ständige Erfahren von Unrecht – unabhängig ob es nur empfunden wurde oder real war – einen hoch entwickelten Sinn für Ehrlichkeit und Gerechtigkeit, mithin für hochsoziale Werte, erkennen wollen.
Nun, um die Quintessenz vorweg zu nehmen, wie in den meisten Fällen dürfte die Wahrheit in der Mitte liegen.

Nach dem Kantschen Dogma ist Unwahrheit immer unmoralisch und niemals gerechtfertigt. Im Gegenschluss ist somit Wahrheit immer rein und schuldlos. Ist sie immer soziales Gebot.
Nun hat Assange auf seiner Internetplattform Wikileaks ja nicht die Unwahrheit, sondern gerade die Wahrheit veröffentlicht. Er hat damit bloßgestellt, dass viele Politiker von erheblichem Einfluss auf die Geschehnisse der Welt und die Schicksale ihrer Bürger schlicht die Unwahrheit gesagt und geschrieben haben, um damit (eigennützige) Ziele zu verfolgen, zu denen sie sich wiederum weigern, sie offen zu erklären.
Im Kantschen Sinne ist Assange ein Held, der unter hohem persönlichem Risiko der Wahrheit dient und die Entmündigung der Bürger bekämpft.

Nun war Kant auch zu seiner Zeit nicht unumstritten, denn außer der Wahrheit gibt es natürlich andere Güter mit gleich hohem Sozialanspruch. Zum Beispiel der Sozialfriede, sei es im privatem, im nationalem oder im internationalem Raum.
Ist es z.B. moralischer, jemandem, der ansonsten ein glückliches Leben führt, die Wahrheit zu sagen, wenn es deren Konsequenz ist, dass er anschließend Selbstmord begehen wird, Amok laufen wird oder einen Krieg anzettelt?
Ich kann hier nicht dem Kantschen Imperativ zustimmen. Notlügen müssen erlaubt bleiben, weil die Wahrheit in machen Fällen ausschließlich negative Folgen hat, die Unwahrheit jedoch keinen negativen, ja keinerlei Einfluss hat, also die Situation nicht verschlechtert. Das gilt für den privaten Bereich als auch für die politische Ebene.

Aber was ist nun eine Notlüge? Ist es Notlüge, wenn Georg Bush jun. dem Irak vorwirft, chemische und atomare Waffen für einen Angriff gegen Israel zu produzieren und hiermit einen eigenen Angriffskrieg begründet, obwohl er von seinem Geheimdienst genaustens weiß, dass seine Vorwürfe nicht wahr sind?
Nein, solche Lügen gehören aufgedeckt, denn sie halten keine Übel fern, sondern sie produzieren es. Wer behauptet, die Aufdeckung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien illegitim, weil sie Unruhe verursacht, verkennt die Lage, dass nicht der Überbringer einer schlechten Botschaft der Bösewicht ist, sondern diejenige, der die so veröffentlichte Tat begangen hat. Kein Mensch käme auf die Idee, die Personen, die die Menschenrechtsverletzungen der Nazis erforscht, veröffentlicht und zur Anklage gebracht haben, als Verbrecher zu bezeichnen, weil sie die Verbrechen aufgeklärt haben, um den Opfern ihre Würde wiederzugeben und die Verbrecher nicht ungestraft davon kommen zu lassen, wodurch sie womöglich in der Lage wären, erneut unmoralisch und unsozial zu handeln. So gesehen fallen auch alle Folgen der Aufklärung und Veröffentlichung genau denen zu, die die veröffentlichten Taten begangen haben. Die Taten sind wesentliche und grundlegende Ursachen ihrer Folgen, auch wenn die Folgen erst durch die Veröffentlichungen der Taten ausgelöst werden. Wäre es anders, so könne jeder Staatsmann Völkerrechtsverbrechen begehen und seine nach internationalem Recht vorgesehene Bestrafung mit dem Argument verhindern, dass damit seine Taten bekannt würden, was zu weiteren unerwünschten Folgen führe.

Notlüge ist es allerdings, wenn Diplomaten sich zum Zwecke von politischen Verhandlungen ein genaues Bild ihrer Verhandlungspartner machen, ohne dies offen erkennen zu geben.
Bedenklich und unmoralisch wird es jedoch, wenn sie dabei ermittelte Schwächen ihrer Gegenüber erpresserisch ausnutzen, um für ihre Partei ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen.
Aber auch hier gibt es einen Einwand.
Welcher demokratische Staat hat das Recht, Politiker, die auf Grund ihrer Schwächen erpress- oder manipulierbar sind, in ihre Funktion einzustellen?
Hat der Bürger nicht ein Recht auf integere politische Repräsentation? Hat ein (un)-heimlicher Alkoholiker, eine korrupte Persönlichkeit oder ein unterdurchschnittlich gebildeter Mensch das Recht, die Bürger seines Staates zu vertreten, nur weil er der ‚richtigen‘ Partei angehört und in ihr undefinierten Einfluss auf seine eigene Kandidatur ausüben kann?
Wird er nicht zu Recht durch Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass er den Bürger auf Grund seines Charakters nicht repräsentieren kann? Hat nicht der Bürger einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, wer ihn vertritt, wenn er schon nicht das Recht hatte, ihn in das Amt zu wählen, weil sich dessen Partei dieses Recht vorbehält?
Andererseits gibt es rein private Dinge, wie die sexuelle Orientierung oder Ereignisse aus dem Privatleben, die allzu menschlich sind und keinerlei Einfluss auf die politische Tätigkeiten, jedoch zweifellos ein gewisses Erpressungspotenzial haben. Sie gehören nicht veröffentlicht, so lange das zu negativen Auswirkungen für die Betroffenen führen kann. Es ist schlicht und einzig ihre private Sache, ob sie darüber sprechen wollen oder nicht und beides nutzt und schadet in keinem Falle einem Dritten.

Mittwoch, 3. November 2010

Perfektes Timing

Im Mai 2010 verkündete Roland Koch für fast alle überraschend, von seinem Amt als Hessischer Ministerpräsident zurückzutreten. Unterstellungen, Begründung sei wohl ein Job-Angebot der Industrie, das ihn wirtschaftlich erheblich besser stelle, wies er entrüstet zurück.
Ja er behauptete sogar, ohne Rettungsanker ins kalte Wasser zu springen und sich erst einmal ein halbes Jahr auf sein Familienleben zurückzuziehen, ehe er sich überhaupt auf die Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung begebe.
Bravo! Das halbe Jahr ist gerade vorüber und nicht einen Tag später hat Herr Koch bereits einen neuen Job, der sein bisheriges Einkommen rund verzehnfacht. Das halbe Jahr Urlaub rechnet sich so nachträglich. Bereits im Dezember 2010 ist seine finanzielle Situation besser als sie bei Verbleiben im Amt im April 2011 gewesen wäre. Dabei muss man nicht einmal ins Kalkül ziehen, dass er ja auch während seines halbjährigen Urlaubs durchaus vom Land Hessen zur Überbrückung weiterbezahlt wurde, einen Dienstwagen fuhr, ein Büro samt Sekretärin auf Steuerzahlerkosten zur Verfügung hatte.
Die Arbeitslosen und Hartz4 Empfänger sollten sich ein Beispiel nehmen. Koch belegt doch die angebliche Aussichtslosigkeit einer Arbeitsuche als ausflüchtig. Er hat seine Arbeitslosigkeit von heute auf morgen behoben und sein Einkommen dabei verzehnfacht. Also Hartz4 Empfänger keine Ausreden mehr und die Ärmel hochkrempeln.

Aber vielleicht nutzt das nichts. Vielleicht ist Herrn Kochs Geheimwaffe ja ein Geflecht aus Beziehungen, das andere nicht aufweisen können, weil sie zu dumm waren, bei Zeiten Vorsorge zu treffen. Zielstrebigkeit lässt sich nicht erst dann aus dem Ärmel schütteln, wenn die Not schon vor der Tür steht.
Herr Koch hat vor rund dreißig Jahren bereits als Student eifrig alle Weichen gelegt. Und weil es viel mehr Weichen als eigene Hände gibt, hat er rechtzeitig Bündnisse geschmiedet. Ist doch logisch. Warum sollte er zum Beispiel in ein anderes Bundesland fahren, um dort Strippen zu ziehen, wenn vor Ort Kumpel wohnen, die das für ihn erledigen konnten. Natürlich nicht ohne Gegenleistung. Dafür hat er dann in seinem Wirkungsbereich diesen Verbündeten die Wege planiert.

Wie gut das funktioniert hat, belegt, dass alle Mitglieder seines Studentenbundes ‚Tankstellen Connection‘ und des Geheimbundes ‚Andenpakt‘ später Karriere gemacht haben, zum großen Teil sogar Ministerpositionen in Bund und Ländern erreichten. Von rund 17 Bündnisbrüdern (eine davon im eigentlichen Sinne Schwester) kamen anschließend 9 in Ministerämter, letztlich alle in hohe politische Funktionen. Das lässt sich mit demokratischen Prozessen nicht mehr erklären.
Als die CDU am 7. Februar 1999 die Hessische Landtagswahl gewann und Roland Koch Hessischer Ministerpräsident wurde, sorgte er entsprechend der getroffenen Geheimabsprache dafür, dass seine engsten Vertrauten des Andenpakts Köpfe der Hessischen Schlüsselministerien wurden. Qualifikation spielte da keine Rolle, das Bündnis, das Herrn Koch auf den Schild gehoben hatte, musste in allen Punkten erfüllt werden. Zumal größere Aufgaben warteten. Nach der von Thomas Wieczorek geschriebenen Biografie war seit Studententagen Kochs Endziel das Bundeskanzleramt, mit, zu seinem jetzigen neuen Ziel, vergleichsweise geringem Einkommen aber höchster Reputation und sicheres Sprungbrett für einen anschließenden Wechsel in höchste Wirtschaftskreise. Das hat sich wohl zerschlagen, denn Kochs Andenpaktspartner und Vertrautem Franz-Josef Jung war es nicht gelungen, in Berlin eine entsprechende Seilschaft gegen Frau Merkel zu knüpfen. Im Gegenteil, Jung selbst konnte sich nicht gegen Merkels Streitmacht halten und verschwand nach kurzem Intermezzo als Verteidigungsminister in der Versenkung.
Roland Koch hat diese Zeichen wohl verstanden und die Weichen selbst neu umgelegt. Wenn auch seine politischen Ambitionen damit beendet sind, bedeutetet das ja wohl nicht das Ende des Männerbündnisses und der Schritt Kochs weckt die Hoffnung, dass er jetzt seine Position nutzt, seinen anderen Andenpaktmitglieder in Positionen nachzuziehen, in denen sie zwar mehr verdienen, aber weniger politischen Schaden anrichten können. Zu ihrem Nutzen und dem Nutzen der Demokratie.

Sonntag, 26. September 2010

Ende aller Hoffnung

Als das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 die Hartz IV Sätze als menschenunwürdig niedrig beschied und festlegte, dass auch ein Hartz4 Empfänger einen Rechtsanspruch hat, in einem Mindestmaß am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben, dachten vielleicht viele verarmte Arbeitslose - darunter längst Ingenieure und andere Akademiker -, sich endlich wieder wenigstens ein Mal im Jahr die Eintrittskarte zu einem Konzert, einer Theateraufführung, ja ihrer Familie auch nur einen mehrfachen Besuch des Freibads gönnen zu können.

Nun hat die Bundesregierung das Urteil – wie sie sagt – umgesetzt. Hartz4 Empfänger erhalten sage und schreibe 5,- Euro mehr im Monat. Das sieht nicht nach einer spürbaren Veränderung bezüglich der Lebensqualität aus.
Man denke, die selben Parlamentarier, die sich selbst vor weniger als einem halben Jahr, nämlich am 9. Mai 2010 ihre eigenen Bezüge von 8.159,- Euro um 334,- Euro (sprich rund 10,- Euro pro Tag) erhöht hatten, nachdem sie sich bereits im Jahr 2008 eine auf die Jahre 2008/2009 verteilte Erhöhung um 607,- Euro genehmigt und damit begründet hatten, einen Anspruch auf Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten und an den Zuwachs der Wirtschaftsleistung zu haben, verweigerten Gleiches den Personen, die ohne eine soziale Absicherung, wie sie sich die Parlamentarier im Falle eigener Arbeitslosigkeit durch Ausscheiden aus dem Parlament selbstverständlich auch gesetzlich geregelt haben, arbeitslos wurden.

Der Hartz4 Empfänger soll nach Beschluss nun statt 345,- Euro ganze 350,- Euro (bei kostenfreier Wohnung) im Monat zur Verfügung haben.
Nun, zugegeben, es ist unfair, die Bundesregierung so schäbig darzustellen. Erstens, läppert sich die Diätenerhöhungen vom Juli 2010 bei der vergleichsweise geringen Abgeordnetenzahl nur auf 2,4 Millionen Mehrkosten für den Steuerzahler zusammen. Hingegen addiert sich die Aufstockung von Hartz4 zu Milliardenbeträgen. Aber, dennoch bleibt ein Unterschied: Wohl die meisten Hartz4 Empfänger würden, wenn es um Bremsung der Kosten geht, zuerst bei sich sparen und versuchen, so weit es geht ihren Schutzbefohlenen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Und das tut ihnen sicher immer weh. An diesem Modell hätten sich die Parlamentarier ein Beispiel nehmen können und zuerst bei ihren eigenen Bezügen auf die Kostenbremse treten sollen, zumal es ihnen bei mehr als 8.000,- Euro Monatsbezügen (ohne die teils mehrfach so hohen Vergütungen aus Nebenbeschäftigungen) sicher keinesfalls weh getan hätte.

Zweitens hat sie – so sagt die Bundesregierung – ja die Bezüge realiter um weit mehr als 5,- Euro im Monat angehoben. Sie hat nur vor der Erhöhung die sinnlosen Ausgaben der Hartz4 Empfänger bereinigt. Diesen sozusagen als Universalvormund – nichts-desto-trotz unkontrollierbar - verboten, weiter Geld für Alkohol und Zigaretten auszugeben. Natürlich ohne anzugeben, dass sie Gleiches tun könnten.
Unterstellt man nun, der Hartz 4–Empfänger sei starker Raucher und Kneipengänger, so kommt er – so sicher die Überlegung der Parlamentarier – täglich auf fünf bis zehn Euro für Zigaretten und verbraucht noch mal das Gleiche für seinen Kneipengang (dem ja kein kulturelles und sozial zwischenmenschliches Bedürfnis zu Grunde liegt). Durch das nun ausgesprochene Verbot, an das sich ja jeder Hartz4 Empfänger unbedingt halten muss und es natürlich auch wird, spart er monatlich mindestens 300,- Euro. Zählt man diesen Betrag nun zum neuen Hartz4 Satz hinzu, so steht ihm durch die gesetzliche Neuregelung de facto eine neue Kaufkraft in Höhe von wenigstens 650,- Euro zur Verfügung. Das ist mehr als eine Verdopplung seiner Bezüge. Davon können die Parlamentarier nur träumen, die sich selbst ja nur 8% geleistet hatten.

Sehr spendabel und großzügig, hätte es nicht zwei Denkfehler. Es gibt sicher einige Hartz4 Empfänger, die nie geraucht haben und sich den Kneipengang aus Armut und Verantwortung längst abgeschminkt hatten. Für die – in den Augen der Bundesregierung sicher die besseren Bürger – bleibt es bei 5,- Euro Zuwachs. Das Geld reicht nicht einmal für das Schreiben einer Stellenbewerbung mehr im Monat.
Und noch einen Denkfehler hat das Ganze. Schon Wilhelm Busch hatte vor rund 160 Jahren mehr Weitblick als die Parlamentarier, als er konstatierte ‚wer Sorgen hat, hat auch Likör‘.
Wer nicht bereits Alkoholiker war, bevor er erstmals Hartz4 erhielt, der wurde es unter Umständen wegen seiner täglich Sorgen mit Hartz4. Nun ist Alkoholkonsum allerdings anerkannte Sucht und daher leider trotz ‚Anweisung‘ der Bundesregierung nicht so einfach zu beenden. Wenn das Parlament nun schlicht die weiteren Ausgaben für die, von der Bundesrepublik massiv (wegen der Steuereinkünfte) geförderten, Süchte Alkohol, Nikotin und dazu gehört auch noch die durch das Lottoangebot der Bundesländer geförderte Spielsucht ignoriert, so werden diese Kostenbelastungen für die Betroffenen nicht dadurch obsolete. Die Würde wird an den Hartz4 Empfänger weiterhin vorbeigehen.
Die Bundesregierung sollte sich vielleicht (anstatt mit Keynes) mit dem sehr viel weiter denkenden Henry Ford befassen, der heute als Prototyp des rationalen Markwirtschaftlers gesehen wir. In seiner 1923 veröffentlichten Biografie ‚Mein Leben und Werk‘, das nach dem Life-Magazin zu den einhundert bedeutendsten Büchern der Welt zählt, beschreibt er sehr detailliert, dass nichts wichtiger ist, als den Armen Geld zu geben (was er in seiner Firma auch vorbildlich tat, indem er überdurchschnittliche Löhne und Gewinnbeteiligungen bezahlte) , weil man ansonsten keine Kunden habe, die die gefertigten Produkte kaufen könnten.
Es ist daher volkswirtschaftlich unwirksam, einem satten Parlamentarier mehr Geld zu geben. Er legt es bei seiner Bank an, die das Geld umgehend im Ausland investiert, weil dort höhere Zinsen bezahlt werden.
Ein Hartz4-Empfänger hat einen so lange aufgestauten Nachholbedarf, dass er das Geld sofort wieder in den Waren-/Geldkreislauf einbringt, was letztlich heimischen Betrieben und Arbeitsplätzen zu Gute kommt und Einkommen und Steuern generiert, die allen nutzen, - nicht zuletzt den Parlamentariern selbst.
Eine drastische Erhöhung der Hartz4 Sätze wäre angemessen und sinnvoll gewesen. Allerdings, um den Abstand zu den Löhnen zu wahren (wie es das Verfassungsgericht in seinem Urteil verlangte), verbunden mit einem fairen Mindestlohn für Arbeitsverhältnisse.

Sonntag, 22. August 2010

Rente mit 67

Wenn es nach der SPD geht, dann wird die von ihr 2007 initiierte und mitbeschlossenen Rente mit 67 wieder gekippt. Das hatte ich bereits seit Jahrzehnten verlangt, denn eine Rente zu einem einheitlich festgelegten Alter ist schlicht ungerecht. Allerdings sind die neuen Vorstellungen der SPD noch immer keinesfalls Konsequenz der Realität. Die SPD sieht das von ihr mitzuverantwortende Unrecht darin, dass viele Arbeiter ja faktisch überhaupt nicht in der Lage sind, bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts zu arbeiten; entweder, weil sie nach nicht selbst zu verantwortender Kündigung keinen Arbeitsplatz mehr finden oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, den zig Jahre zuvor erwählten Beruf weiter auszuüben, dessen Qualifikationsgrundlage sich zudem entscheidend verändert hat. Der vorrentlich erzwungene Ruhestand ist dann mit erheblichen sozialen Einbußen verbunden. Insbesondere gilt dies bei Arbeitslosigkeit, bei der der Lebensstandard des Betroffenen nach kurzer Zeit auf Sozialhilfeniveau absinkt, er aber zuerst sein bisher erworbenes Vermögen aufbrauchen muss, ehe er überhaupt Sozialhilfe erhält. Er, der zuvor mit seinen Steuern dazu beigetragen hat, einem Heer von Beamten einen Lebensstandard zu ermöglichen, von dem er selbst nur träumen kann, muss dann erleben, wie diese in vergleichbarer Situation völlig altersunabhängig sofort eine, seine zu erwartende Rente durchschnittlich um das 1.5-fache übersteigende Pension erhalten, ohne dabei alles zuvor erzielte Vermögen zuvor auch nur antasten zu müssen.

Nun (erst) hat die parlamentarische Fraktion der SPD (als einzige) erkannt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Berufsausübung und der durchschnittlich maximal möglichen Lebensarbeitsbelastung gibt und sie möchte das korrigieren. So gibt es Berufe, die gesellschaftlich unverzichtbar sind, bei denen aber die Körper der Arbeiter bereits lange vor dem heutigen gesetzlichen Rentenalter so verschlissen sind, dass sie arbeitsunfähig sind. Ausgerechnet diese Berufe werden meist noch schlecht bezahlt, wodurch weder Rücklagen möglich sind noch hohe Rentenerwartungen bestehen. Tritt dann die Arbeitslosigkeit, wie nach Statistik zu erwarten, vorzeitig ein, so wird der Betroffene letztlich durch Entzug seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dafür bestraft, dass er einen sozial wichtigen Beruf angestrebt hatte, den ansonsten wegen der Schwere der Arbeit nur wenige ergreifen. Mit selben Verständnis werden dann ausgeruhte Verwaltungsbeamte ohne jede finanzielle Einbuße (früh-)pensioniert, obwohl sie, gemessen an den Forderungen an Arbeiter, körperlich problemlos noch zehn Jahre länger berufstätig sein könnten. Dass das die SPD als Interessenvertreter der einfachen Arbeiter langsam als ungerecht erkennt ist großartig.

Aber sie hat nicht weitergedacht. Es ist auch seit Jahrzehnten bekannt, dass nicht nur die Dauer der Arbeitsfähigkeit berufsbedingt ist, sondern auch die Lebenserwartung an sich.
Ist es nicht ungerecht, wenn ein Beamter, der selbst niemals einen Beitrag zu seiner Altersvorsorge treffen musste, der ev. nach – vom Staat finanziertem – Studium kaum 30 Jahre lang täglich ins Büro gegangen ist, nach seiner Pension noch eine vom Steuerzahler voll versorgte Lebenserwartung von 20-30 Jahren hat (z.B. Bundes-Luftaufsicht: Zwangs-Pensionsalter 55 Jahren bei einer Pension, die durchschnittlich 3x so hoch ist, wie der Lohn eines Arbeiters. Eine solche Pension müssen statistisch 12 Arbeiter durch die Summe aller ihrern Steuern auf ihre Lebensarbeit aufbringen.), während ein körperlich hart arbeitender Bürger, der 40-45 Jahre lang seine eigene Rente finanziert hat, sich bei Arbeitsunfähigkeit vor einem Alter vor 60 Jahre mühselig unter Einsatz seiner Ersparnisse bis zur Rente durchschlagen muss, ja diese oft gar nicht erlebt oder den Renteneintritt nur noch wenige Jahre überlebt. Der damit nur in den Genuss eines Bruchteils seiner, ihm gesetzlich vorgschriebenen Rentenzahlung kommt und von seinem eingezahlten Geld nur wenig zurückerhält, geschweige denn Zinsen auf sein arbeitslebenlang eingesetzte Kapital erwirtschaftet, wie es wäre, könnte er seine Altersvorsorge durch Sparverträge selbst organisieren. In manchen Berufen ist es sogar die Regel, dass ein hoher Prozentsatz durch vorrentlichen Tod keinen Cent seiner einbezahlten Vorsorge zurückerhält.

Wer Renten- bzw. Pensionsgerechtigkeit will, der muss nicht nur das realistische maximale Alter für die Berufstätigkeit einbeziehen, sondern auch den Umstand, dass mit jeder Berufswahl auch eine statistische Lebenserwartung verknüpft ist. Gerechtigkeit bedeutet, eine für alle Berufe gleiche Jahreszahl von der statistischen berufsspezifischen Lebenserwartung abzuziehen, an der dann Anspruch auf Rente bzw. Pension eintritt. Es zählt nicht Gleichheit betreffs des Alters, mit dem Rente gewährt wird, sondern Gleichheit bezüglich der Jahre, die man nach Renteneintritt seinen durch eigene Einzahlung erworbenen Lebensabend in relativem Wohlstand und sorglos verbringen kann.

Montag, 26. Juli 2010

Einkommen aus Kapital

Es war keine große Nachricht, die die Presse am 24. Juli verbreitete, eher unauffällig und nebensächlich. Viele werden sie einfach überblättert haben und einige, die sie doch bemerkt haben, lasen sie nur, weil sie einfach alles lesen, was die Zeitung so bringt. Aber die kleine Nachricht bot großen Einblick in das Selbstverständnis der Kapitalanleger, den Personenstand, der nach und nach immer mehr der Arbeitsleistung der Bürger absaugt.
Amazon hatte den zweiten Quartalsbericht für dieses Jahr veröffentlicht. Amazon, das erste Internetkaufhaus, das gegründet wurde und seitdem Jahr für Jahr satte Rendite erwirtschaftet. Es verwunderte daher, dass der Aktienkurs nach Veröffentlichung des Betriebsergebnisses um 15% einbrach. Der Kurs brach ein, weil Amazon nur einen Gewinn von 45% gemacht hatte. Den Investoren war das zu schäbig. Sie hatten mit wenigstens 54% Rendite gerechnet.
Man muss es sich langsam durch den Kopf gehen lassen. Banken bezahlen großen Kleinanlegern zur Zeit nicht einmal 1,5% Zinsen, Ganze Volkswirtschaften stehen vor dem wirtschaftlichen Kollaps, weil ihnen Investoren statt üblicher 6 bis 7 Prozent zwischen 10 und 18 Prozent Zinsen abverlangen.
Und dann gibt es enttäuschte Investoren, denen eine Rendite von 45 Prozent auf ihr eingesetztes Kapital nicht ausreicht. Man stelle es sich vor, man hat ohne eigenes Zutun gerade mal 60.000,- Euro geerbt und legt es in Amazon-Aktien an. Die Ausschüttung beträgt dann pro Jahr (wenigstens) 27.000,- Euro für die man nicht einen Handschlag gearbeitet hat. Viele hart arbeitende Familien müssen mit weniger Geld im Jahr auskommen und viele Investoren haben sicher erheblich mehr Geld in entsprechende Aktien angelegt. Personen, die keinerlei Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten und sich dann zu beklagen, dass ihr Kuchenstück der Volksleistung den Anteil der übrigen Bürger nicht mehrfach übersteigt.
Es ist dringend erforderlich, die Einkommen aus Kapitalbesitz deutlich unter die Einkommen zu beschränken, deren Ansprüche aus Arbeitsleistung entstanden sind.

Freitag, 25. Juni 2010

Ist die Gewerbesteuer zeitgemäß?

Schon seit geraumer Zeit diskutiert die Regierung, ob nicht die Abschaffung der Gewerbesteuer ein Betrag zur Wirtschaftsbelebung leisten könnte.
Der Knackpunkt, die Gewerbesteuer ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Kommunen, die bereits mit den Einkünften aus der Gewerbesteuer um ihre wirtschaftliche Existenz zu kämpfen haben. Ein Wegfall dieser Einnahmen würde viele Kommunen zahlungsunfähig werden lassen. Darüber ist bereits viel geschrieben worden.
Die Aussagen der Fraktion der Partei ‚Die Linke‘ machen es allerdings sinnvoll, sich einmal mehr Gedanken über die Berechtigung der Gewerbesteuer zu machen, denn ganz so legitim dürfte es nicht sein, die Rechnung nur aus Sicht der durch die Gewerbesteuer begünstigten Seite zu sehen.

Alleine der Grund, dass jemand das von mir erwirtschaftete Geld gut für seine Zwecke gebrauchen kann, rechtfertigt natürlich keinen Anspruch, es mir als Leistungserbringer ersatzlos abzunehmen. Worauf gründet sich also der Anspruch auf Gewerbesteuer?

Nun, in der Feudalzeit gab es eine solche nicht. Es gab eine Art Umsatzsteuer (einkommensunabhängige Besteuerung der Firmengröße), eine Schatzungssteuer (geschätzte Steuer), die von der Betriebsgröße auf den (möglichen) Ertrag schloss und diesen unabhängig materieller Tatsachen als gegeben betrachtete. Normale Bürger bezahlen keine Steuer, denn sie verfügten ja kaum über Geldeinkünfte, die besteuerbar waren.
Zusätzlich bezahlte der Gewerbetreibende seit dem 11. Jahrhundert eine Gewerbeabgabe an seine jeweilige Zunft, der der Gewerbetreibende angehören musste. Dieses Geld floss nur indirekt an die Allgemeinheit, in dem es teils dazu eingesetzt wurde, Voraussetzungen für die Berufsausbildung von Zunftgesellen zu schaffen und Strukturmaßnahmen zu finanzieren. Ansonsten flossen die Einnahmen in die Verwaltung und waren zudem eine Abgabe, mit der sich alteingesessene Gewerbetreibende den Ausfall vergüteten, der ihnen durch neu-zugelassene Konkurrenz entstand. Denn die Zünfte sorgten dafür, dass Nichtmitglieder kein konkurrierendes Gewerbe ausüben konnten – heute würde man von Schwarzarbeitsbekämpfung sprechen – und beschränkten die Mitgliedschaften äußerst restriktiv, in dem weitere Gewerbe nur zugelassen wurden, wenn dies nicht zu Lasten der bereits vorhandenen Gewerbetreibenden ging. Man könnte das mit dem noch heute existierendem Berufsprivileg der Bezirksschornsteinfeger vergleichen.

Die Gemeinden lebten von dem freiwilligen und erzwungenem Engagement ihrer Bewohner, ansonsten von spärlichen Investitionen ihrer jeweiligen Landesherrn. Als dann im 18ten Jahrhundert die Macht der Zünfte zugunsten einer Gewerbefreiheit begrenzt wurde, beanspruchten die Gemeinden die Zunftabgaben als Gewerbesteuer, in dem sie argumentierten, dass es ja sie seien, die die Kinder schulisch ausbilde und somit ihre Bürger als Arbeitskräfte zur Verfügung stellten, dass sie den Gewerbetreibenden die für den Verkauf ihrer Leistung benötigte Infrastruktur schaffe und auch für kulturelle Angebote sorge, die vornehmlich dem Gewerbetreibenden zugute kämen.
Zusätzlich beanspruchten die Landesregierungen für heutige Verhältnisse ausgesprochen geringe, teils unter einem Prozent liegende Umsatzsteuer(, denn normale Arbeitnehmer hatten dafür weder Sinn, noch Zeit, noch Geld).
Als dann durch die Industrialisierung der Arbeiterstand mit regelmäßigem Einkommen entstand, wurde die Gewerbesteuer, die beanspruchte als ‚Schatzungssteuer‘ die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen zu berücksichtigen, sinngemäß auf diese übertragen. Hieraus entwickelte sich dann die Lohn- bzw. Einkommensteuer, der dann allerdings systemwidrig die Gewerbetreibenden noch zusätzlich unterworfen wurden.
Begründet wurde das wie heute damit, dass die Lohn-und Einkommensteuer ja nicht an die Kommunen gingen, sondern vom Land beansprucht wurden. Das Land gab also vor, die Einkommen entsprechend der Gleichheit bei allen zu besteuern, also von Selbständigen und von Arbeitnehmern, die Kommunen, dass sie auf die Gewerbesteuereinnahme zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben nicht verzichten könne und die Gewerbesteuer ja bereits zuvor rechtmäßig erhoben hatten und sich daran nichts ändern, nur weil das Land weitere, für alle gleiche Steuern erhebe.
Aber, die Einkommen der Gewerbetreibenden lagen deutlich oberhalb der der lohnabhängigen Bürger und die Steuersätze waren moderat, so dass damals die doppelte Besteuerung für Gewerbe ohne Substanzverlust aufbringbar war, auch wenn ihr ein Gerechtigkeitssinn abgeht. Und, nur nebenbei, eine ‚Zunftabgabe‘ wurde ja auch wieder zusätzlich eingeführt, nämlich die kostenpflichtige Plichtmitgliedschaft zu einer Berufsgenossenschaft bzw. der IHK, auch wenn man – wie wohl die meisten Kleingewerbetreibenden - niemals im Leben von diesen eine Gegenleistung beansprucht.

Für den Steuerzahler ist das allerdings kleine Rechtfertigung, wenn das Land nun erklärt, die Gewerbesteuer flösse ja an die Kommune und nicht an sie, weshalb sich mit dieser ihr Steueranspruch nicht erledige und die Kommunen behaupten, sie habe so gut wie keinen Anteil an der Einkommensteuer, so dass sie die Gewerbesteuer beanspruchen müsse, um ihre Existenz zu sichern. Fehler der von der Politik willkürlich bestimmte Politik der Steuerverteilung können nicht einseitig und entgegen der Gleichheit auf eine Berufsgruppe abgewälzt werden.
Warum soll nun ein geringer Teil der Bürger, nämlich der, der sich und anderen einen Arbeitsplatz selbst schafft zwei Mal Steuern bezahlen, hingegen der Bürger, der den einfachen Weg geht und einen vom Gewerbetreibenden geschaffenen Arbeitsplatz beansprucht, nur einmal.
Es fehlt der Gewerbesteuer der Rechtfertigungsgrund, insbesondere Kleingewerbetreibende mit einer kommunalen Sonderabgabe zu belasten. Längst profitiert nicht mehr der Gewerbetreibende vom Arbeitskräfteangebot der Kommunen, sondern die Kommunen profitieren vom Gewerbe, dass ihnen die kostenintensiven Arbeitslosen abnimmt und somit in ihren Sozialkosten entlastet. Auch Straßen werden nicht mehr für den Gütertransport der Gewerbetreibenden gebaut, sondern dienen überwiegend dem Massenverkehr der Normalbürger und sind zudem durch die Einnahmen der Kfz- und Treibstoffsteuer vom Bürger mehrfach überbezahlt.
Gerade Kleingewerbetreibende kommen auf Arbeitszeiten, die vielfach oberhalb der der Arbeitnehmer liegen und haben daher erheblich weniger Zeit, die kulturellen Angebote der Kommunen überhaupt zu nutzen.
Auch das letzte Argument, dass die Kommunen ja die Kinder zu arbeitsfähigen Personen heranbildet, stimmt nur noch sehr bedingt, denn jede größere Firma beklagt längst die schlechte und unzureichende Ausbildung der Berufsanfänger und hat selbst auf eigene Kosten Betriebsschulungen eingerichtet, um diese Mängel zu beseitigen.

Und wie sieht es mit der ehemals existenzsichernden Maßnahmen aus? Jeder sieht heute in den Stadtzentren viele leere Geschäftsräume. Manche Innenstädte sind regelrecht verwaist, weil die dortigen Geschäfte aufgeben mussten, weil die Gemeinden Industrie- und Gewerbegebiete erschlossen und dort Großunternehmen angesiedelt haben , die in der Summe weniger und schlechter entlohnte Arbeitsplätze schafften, sich hierfür bis zu zehn Jahre von der Gewerbesteuer befreien ließen und als Dank die in der Stadt liegenden steuerzahlenden Betriebe durch Dumpingpreise in den Konkurs trieben. Firmen, die nicht nur keine Steuern bezahlen, sondern früher oder später Zuschüsse verlangen, weil sie auf Grund der Dumpingpreise nicht wirtschaftlich sind, aber nachdem die innerörtlichen Arbeitsplätze beseitigt sind, nun das Erpressungspotential haben, alle Arbeitskräfte des Ortes in einem Zug frei zu setzen, was sich keine Kommune leisten kann.
Früher dienten die Gewerbesteuereinnahmen dem Schutz und Nutzen der Gewerbetreibenden, die sie aufbrachten. Heute finanzieren sie damit in vielen Fällen ihren Ruin.

Das die Gewerbesteuer also weiter verlangt wird begründet sich schlicht darin, dass Land und Bund nicht bereit sind, die Kommunen ausreichend zu finanzieren und durch Wegfall dieser ungerechten Steuer die Kommunen zahlungsunfähig würden. Allerdings sehen sie nicht den Zusammenhang, dass sie damit ihre drohende Zahlungsunfähigkeit auf die Kleingewerbetreibenden verschieben, die lange nicht mehr belastungsfähig sind. Sie wurden in der Vergangenheit in solchem Maße durch Gebühren und Steuern belastet, dass sie längst auf Kredite angewiesen sind, um den alltäglichen Betrieb zu finanzieren. Und auch das ist neu. Noch vor fünfzig Jahren hatten die meisten Kleinbetriebe eine Eigenkapitalquote von mehr als achtzig Prozent. Heute ist es mehr als umgekehrt. Es ist daher falsch, wenn die Bundesregierung die Banken anmahnt, der Wirtschaft mehr Darlehn zur Verfügung zu stellen. Die Wirtschaft benötigt keine Darlehn - zumal deren Zinsen, die facto (häufig verlustbedingende) Kosten sind aber als Gewinnausschüttung bewertet werden (!!!), dann die Gewerbesteuerpflicht erhöhen - , sondern die Möglichkeit Eigenkapital zu bilden, um von erzwungenen Darlehnsaufnahmen wieder zur Eigenfinazierungsmöglichkeit zu gelangen.
Und das bedeutet, der Staat muss seine Melkmaschine erheblich drosseln bzw. die Lasten wieder gerecht verteilen. Er begründet seine Steuerforderungen ja zum großen Teil damit, deren Einnahmen zur Wirtschaftsbelebung zu benötigen. Wenn der Staat auf diese Steuereinnahmen verzichtet, so würden die Unternehmen mit dem gesparten Geld die Wirtschaft besser und effektiver ankurbeln können, als es dem Staat je möglich sein wird, vorausgesetzt, dass die Verteilung der Lasten und Förderungen dann keine Klientel-Muster aufweist, wie es jetzt der Fall ist. Die große Masse der kleinen Gewerbetreibenden können kaum noch Einkommen erwirtschaften und müssen dennoch erhebliche Gewerbesteuer aufbringen, die dann als Subventionen an wenige große Unternehmen gehen, wo das Geld dann für die Allgemeinheit wirkungslos verschwindet.

Das Kernproblem ist, dass das gesamte Steuersystem vor Ende des 19ten Jahrhunderts entwickelt wurde und bis ins einundzwanzigste Jahrhundert niemals grundlegend in Frage gestellt wurde, sondern immer nur Ergänzungen erfahren hatte, die ausschließlich dem Ziel dienten, dem Staat mehr Einnahmen zu bringen. Die Industrie ist heute durch den sich immer mehr beschleunigenden Fortschritt gezwungen, sich spätestens alle 5 Jahre neu zu organisieren, der Staat denkt noch immer in Kategorien der vorindustriellen Zeit.
Längst sind die Gewerbetreibenden nicht mehr die leistungsfähigen und endlos abschöpfbaren Großverdiener, sondern hohe Bankangestellte und Spitzenbeamte, die als lohnabhängig gelten, haben sie längst teils hundertfach überrundet, während ein überwiegender Teil der Gewerbetreibenden trotz siebzig und mehr Wochen-Arbeitsstunden kaum noch auf das Einkommen eines Fabrikarbeiters kommt.

Es wird Zeit, den Verfassungsauftrag neu umzusetzen. Und der bedeutet nicht, mit Phantasie neue Steuerpflichten zu schaffen, sondern der Besteuerung ausschließlich die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu Grunde zu legen. Wie der Staat das macht, ist letztlich egal, aber am Ende muss immer die steuerliche relative Gleichheit stehen, also höhere Gesamterträge aus Arbeitsleistungen müssen unabhängig der Art mit der sie erworben werden, auch höher besteuert werden , wobei prinzipiell nach Abzug der Summe aller Steuern und der für den Bürger unausweichlichen Gebühren immer das Existenzminimum verbleiben muss.

Und in diesen Rahmen passt die Gewerbesteuer nicht mehr. Ihre einzige Rechtfertigung ist die, dass sie da ist.

Mittwoch, 26. Mai 2010

Roland Koch bewegt

Darum ist aber auch schon alles geschrieben und jeder weitere Kommentar ist Wiederholung. Sicher ist aber auch, man kann zur Zeit nur einen vorsichtigen und vorläufigen Kommentar wagen, denn – Herr Koch hat es selbst gesagt und die Antwort in viel geübter Manier verschleiert – er geht nicht ohne Plan. Und das dürfte ausnahmsweise mal wahr sein.
Was ansonsten noch wahr ist, wird sich später herausstellen. Ein so berechnend intelligenter Mensch springt nicht ins kalte Wasser, das dürfte klar sein. Welchem Wirtschaftskonzern darf man also schon jetzt gratulieren? Wir werden es sicher in einem halben Jahr wissen. Vielleicht nimmt er ja auch seine Prinzessin Lautenschläger mit? Wer weiß? Dass er als Kapitän das sinkende Schiff verlässt, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Nicht, dass das Schiff nicht sänke, aber dafür hat Koch zu strammes Sitzfleisch und zu große strategische Fähigkeiten, um Solches nicht zu seinem Vorteil wenden zu können.
Also lassen wir Koch und wenden uns einem Thema zu, das in den Nachrichten fast untergegangen ist. Ausgerechnet eines der am längsten bestehenden und stabilsten Königreiche der Welt zeigt uns wieder einmal, was Demokratie bedeutet. Bereits 1215 erließ der englische König Johann die Magna Charta Libertatum und 1679 einer seiner Nachfolger die Habeas Corpus Akte, die ersten bedeutenden Verfassungen der Welt, welche die Rechte der eigenen Regierung beschnitten.
Nun ist es wieder das englische Königshaus, das zur neuen englischen Legislaturperiode – freiwillig oder unfreiwillig wie seine Vorgänger - zum Vorreiter jedweder Demokratiebewegung wird. Die Königin verkündete in der Eröffnungsansprache vor dem Parlament, dass die Einführung von zweiundzwanzig neuen Gesetzen geplant sei, darunter das Recht von Bürgern, Minister, mit deren Arbeiten sie unzufrieden sind, innerhalb ihrer laufenden Amtszeit abzuwählen, die Annullierung des Vorhabens, Personalausweise mit biometrischen Daten einzuführen und das staatliche Monopol der Schulbildung aufzulösen.
Und damit sind wir doch wieder bei Herrn Koch angelangt, der auf den genannten Gebieten doch eher konträre Meinung vertritt. Aber mit solchen Gesetzen hätte man ihn dann ja auch abwählen können. Aber das hat sich ja nun erübrigt. Ob sich die Lage dadurch verbessern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ist Roland Koch hoch intelligent, auch wenn er seine Intelligenz nicht immer zum Wohl des Landes eingesetzt hat. Manchmal aber wohl doch. Und ob das seinem Nachfolger gelingt, bleibt diesem zu wünschen.