Dienstag, 17. November 2009

Ist die Vermögenssteuer eine Neidsteuer?

Hans-Heinrich Driftmann, seines Zeichens Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags erklärt allen Ernstes die Vermögenssteuer zu einer Neidsteuer, die leistungsfeindlich sei.
Betrachten wir doch erst einmal die Leistungen derer, die bei Einführung zur Vermögenssteuer herangezogen würden. Zum Beispiel die Aufsichtsratsvorsitzenden von Großbanken. Wo steckt hier die Leistung? Sie haben in den vergangenen Jahren die gesamte Weltwirtschaft durch eine Mischung aus persönlicher Gier und Unfähigkeit, bzw. jedem fehlenden Interesse für Nachhaltigkeit zerrüttet und der Gesellschaft dadurch Armut und Arbeitslosigkeit aufgebürdet, ja einzelne Staaten bis an die Grenze des Zusammenbruchs gedrängt. Dennoch haben sie auf Bonuszahlen für die von ihnen bewirkten Verluste gedrängt und solche sogar eingeklagt.
Leistungsfeindlichkeit kann es doch nur in Bezug auf eine vorhandene Leistung geben und wo keine Leistung vorhanden ist, gibt es auch keine Abschöpfungsmöglichkeit einer solchen.
Aber das ist nicht Thema. Die Vermögenssteuer ist schlicht ein volkswirtschaftliches Regulativ, um eine nachhaltige gerechte Verteilung des Sozialproduktes zu bewirken.
Schauen wir mal in die Vergangenheit. Wenn ein Heerführer Großartiges geleistet hatte, ja vielleicht sogar sein Land errettet hatte, wurde er vom König in den Adelsstand erhoben und mit reichen Ländereien samt der zur Bewirtschaftung nötigen Menschen bedacht. Von der einen Leistung, mag sie auch noch so bedeutend gewesen sein, konnten dann seine Nachkommen bis in die Neuzeit ohne jede weitere gesellschaftliche Leistung weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt in Luxus Leben. Wenn das dann abgeschafft wurde, so geschah das wohl nicht aus Neid, sondern aus dem Verständnis der Menschenrechte, nach denen es nicht möglich sein kann, dass eine Vielzahl von Bürgern Eigentum durch ihre Arbeitsleistung erzielen und sich dann ‚Privilegierte‘ daran ohne jede Gegenleistung zu vielfachem Satz der Leistungserbringer bedienen. Als einzige Begründung für ihre Teilhabe diente die Leistung der Vorväter. In Deutschland wurde dieses System 1919 abgeschafft.
Aber nach und nach lebte es in moderner Form wieder auf, in dem ein Geldadel entstand.
Schauen wir uns nochmals den Großverdiener Ackermann an. Seine Leistung besteht darin, die Klaviatur der Geldvermehrung perfekt zu beherrschen. Nicht also die Vermehrung einer allen Bürgern zu Gute kommenden volkswirtschaftlichen Leistung, sondern lediglich des Tauschmittlers der Leistung, denn mehr ist das Geld nicht.
Aber eine einseitige Vermehrung von Geld ohne Warenfluss und inflationären Gelddruck bedeutet schlicht eine Umverteilung der Leistungserträge der Produkteschaffenden zugunsten der Besitzer von Geldvermögen, und das kann doch wohl volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sein, weil es der eigentlichen Produktion die Betriebsmittel entzieht. Warum soll der Bürger Tätigkeiten, die sie aussaugen noch begünstigen?
Wenn ein Herr Ackermann im Jahr mehr als 10 Millionen Euro erhält, was kein Mensch je für einen sinnvollen Lebensunterhalt einsetzen kann, so bedeutet das schlicht, dass ihn seine Tätigkeit berechtigt, sich rund 200 mal mehr aus der Volksleistung entnehmen zu können, wie die Personen beanspruchen dürfen, die die Grundbedürfnisse seines Lebens zur Verfügung stellen, also sein Luxusleben erst ermöglichen.
Wer das in Zweifel zieht, besitzt ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und ist nicht neidisch.
Aber selbst, gesteht man Herrn Ackermann sogar seine Pfründe zu, so bedeutet das aber auch, dass er mangels Ausgabemöglichkeit so viel Geldvermögen anhortet, dass von seinen Nachkommen niemals mehr jemand arbeiten muss und so ohne jeden Nutzen für die Volksgemeinschaft überproportional von deren Erträgen lebt und dennoch sein Vermögen durch Verzinsung immer weiter wächst, da auch die anfallenden Zinsen, selbst wenn sie besteuert werden, immer noch den Bedarf an ein Luxusleben übersteigen.
Es ist wie ein Schneeballsystem, bei dem eine Gruppe von Bürgern alleine auf Grund ihres Vermögens immer mehr des Bruttosozialproduktes an sich reißt, bis dem Volk selbst nichts mehr gehört. Das ist schlimmer, als das abgeschaffte Feudalsystem.
Daher wäre eine drastische Vermögenssteuer ein Regulativ und kein Neid.

Freitag, 16. Oktober 2009

Tage der Wahrheit

Seit einer Woche verhandeln die Koalitionspartner CDU und FDP hart darum, welche der Wahlversprechen sie einhalten. Man muss Herrn Westerwelle dankbar sein, dass er nicht akzeptieren will, dass nichts von den Versprechen mehr gilt.
Aber bereits die kleinsten Erfüllungen müssen hart umkämpft werden, denn eine Gegenfinanzierung ist nicht vorhanden. Man könnte salopp sagen, ohne Einhaltung der Wahlversprechen wird der kleine Bürger am Ende des Monats zwei Prozent weniger Geld in der Tasche haben, bei Erfüllung der Wahlversprechen vier Prozent weniger.

Da wäre man schon dankbar, die deutschen Regierungspartner wären so kreativ wie die griechische Regierung. Auch die muss, wie alle Regierungen der Welt, sparen. Sparen, weil sie in der Vergangenheit regelmäßig mehr Geld für sich ausgegeben hatte, als überhaupt zur Verfügung stand. Und hier bahnt sich Vorbildliches an. Die Regierung spart durch Beschneidung ihrer eigenen Verschwendung. Kaum zu glauben. Da muss einer Regierung das Wasser schon sehr am Hals stehen.
Die Dienstwagenflotte wird drastisch verkleinert und mit den Spritsäufern ist es auch aus. Ab sofort werden Spitzenpolitikern nur noch ungepanzerte ‚Mittelklassewagen‘ ohne Schnickschnack als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Anderen Berechtigten nur noch bessere Kleinwagen und zwar nur noch maximal fünf Stück pro Behörde.
Man könnte sagen, ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber immerhin verbrauchen die Dienstwagen Griechenlands bisher rund 30% des Treibstoffes. Anschaffung und Wartung verschlingen jährlich zig Millionen Euro.
Auch für Staatsgäste bedeutet das, aus ist es mit Luxustransporten. Da wird Frau Schmidt wohl wieder ihren Dienstwagen von Bonn aus kommen lassen müssen, um standesgemäß vom Athener Flughafen zum Athener Regierungssitz zu kommen.
Vielleicht lernt sie bei solcher Gelegenheit, dass es eben auch anders geht.
Vielleicht sollte man auch in Deutschland mal prüfen, welches Sparpotential in der Reduzierung und Beschneidung der Dienstwagen und Dienstflugzeuge liegt. Sicher ließe sich damit die eine oder andere dringend notwendige Reduzierung der Belastung der Bürger finanzieren.

Freitag, 2. Oktober 2009

Subvention der Homo-Ehe?

Gido Westerwelle, natürlicher Lobbyist des Themas, hat die Gleichstellung der Homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe als eines der Parteiziele erklärt, die er in der kommenden Regierung umsetzen möchte.

Beachtet man die Formulierungen, die unsere Parlamentarier immer dann wählen, wenn sie Steuern erhöhen oder neue Steuern erheben wollen, so bemerkt man sehr schnell, dass es sich vorgeblich immer um Abschaffungen von Subventionen handelt, die notwendig sind, um die Gleichheit zwischen den Bürgern herzustellen.
Im Klartext, werden keine Steuern erhoben, so ist das eine Subvention. Denn nicht der Umstand, dass nach Artikel 14GG alles vom Bürger Erworbene erst einmal sein vollständiges Eigentum ist, auf das der Staat ausschließlich zum Nutzen der Allgemeinheit als Ausnahmetatbestand Steuern erheben darf, ist das Normale, sondern aus Sicht des Staates ist es eher der Ausnahmetatbestand, dass der Bürger etwas aus seiner Arbeitsleistung behalten darf. Und das nennt er dann Subvention.

Aber das soll hier nicht das Thema sein. In der Tat wird die Ehe subventioniert. Besser gesagt, laut Artikel 6 des Grundgesetzes dadurch steuerlich besser gestellt, in dem ein Ehepaar weniger belastet wird als zwei gleichgestellte, aber nicht verheiratete Menschen. Das gilt auch dann, wenn sie zusammen leben, ja sogar, wenn sie gemeinsame Kinder haben.
Mit Recht kann man diesen Umstand näher betrachten und seine zeitgemäße Rechtsstellung in bezweifeln.
Dazu ist erst einmal ein kleiner historischer Diskurs erforderlich. Als 1949 das Grundgesetz geschaffen wurde, baute es auf den Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919 auf. Während das Grundgesetz in Artikel 6 nur ganz allgemein davon spricht, dass die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, erläutert der diesem Grundrecht vorgehende Artikel 119 der Weimarer Verfassung auch genau warum.
In ihm heißt es: ‚Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.‘
Ziel des Schutzes der Familie war und ist es nämlich, dass jedes Volk nur dann existieren kann, wenn genügend Kinder entstehen, die dann die Lasten tragen, wenn die älteren Generationen zwar noch leben, aber nicht mehr oder nicht mehr genügend Leistungsfähig sind, ihre eigene Versorgung zu sichern. Hätte ein Staat nicht genügend Nachwuchs, so würden manche Politiker sehr schnell bemerken, dass man weder den Rentenbescheid essen kann noch Geld als Braten herhält. Es muss Personen geben, die bereit sind, für das Geld der Rentner zu arbeiten und das auch leistungsmäßig schaffen können.
Der Staat benötigt also Nachwuchs und keine andere Ursache hat die Familienförderung, wie es ja die Weimarer Verfassung deutlich ausdrückt.
Als diese Weimarer Verfassung und auch das Grundgesetz geschaffen wurde, war das mit der Verhütung von Kindern eine unsichere Sache. Es war praktisch unmöglich, in Ehe zu leben, ohne Kinder zu haben, außer, es lag bei einem der Ehepartner ein medizinischer Grund für die Kinderlosigkeit vor. Und da Kinder, ja sogar viele Kinder normal waren, waren Ehepaare, die kinderlos blieben, unglücklich und fühlten sich unterwertig. Wer wollte sie da noch für ihre Not bestrafen. Also hat man schlicht die Ehe gefördert und nicht in den Schlafzimmern nachgeforscht, aus welchen Gründen ein Paar kinderlos blieb. Es war ohnedies eine Ausnahme.

Wenn man heute eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Ehepaaren verlangt, so stößt man aus obiger Überlegung naturgemäß auf das Argument, ‚die können ja keine Kinder bekommen‘, warum sollen sie also gefördert werden. Sie werden später mal Rente erhalten und die wird ausschließlich von den Heterosexuellen aufgebracht, die viel Zeit und Geld in die Kinder investiert haben, die dann die Versorgung sicher stellen und dafür gerade stehen müssen, dass die Homosexuellen im Alter überhaupt etwas für ihr Geld kaufen können.“
Man könnte hier noch ergänzen, als die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz geschaffen wurden, hat niemand daran gedacht, Homosexuelle in irgendeiner Weise zu begünstigen. Im Gegenteil, nach §175 waren sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen bis in die 60er Jahre Straftat. Der Gesetzgeber hätte sie rechtlich daher bei Schaffung der Artikel 119 der W.Verf. und 6GG überhaupt nicht berücksichtigen dürfen.

Aber man kann die Sache auch umgekehrt sehen. Nach geltendem Recht sind sich homosexuelle Partner gegenseitig genauso zum Unterhalt verpflichtet, wie heterosexuelle Paare. Wieso belastet der Staat sie zu seinen Gunsten in gleichem Maß wie heterosexuelle Paare, wenn er im Gegenzug die Vorteile der Ehe nicht gewährt?
Man könnte vermuten, dass sich der Staat aus den Rechten und Pflichten Homosexueller genau das heraussucht, was ihm selbst nutzt. Das würde die Gleichbehandlung nach Art. 3 durchaus fraglich machen.

Zudem gibt es, gerade bei lesbischen Paaren durchaus Familien, in denen eigene Kinder vorhanden sind. Geht man von dem besonders in Art. 119 der W.Verf. ausgedrückten Willen des Staates aus, der hinter der Bevorzugung der Ehe steht, gibt es keine Erklärung einer Schlechterstellung. Denn dem Volk kann es gleich sein, ob Kinder aus homo- oder aus heterosexuellen Familien später für die Realisierung der Altersruhezeit arbeiten.
Dann kommt auch noch der Umstand hinzu, dass eben die Grundvoraussetzung der Eheförderung nicht mehr gegeben ist. Heutige Verhütungsmittel ermöglichen es Ehepaaren völlig kinderlos zu bleiben. Und das nutzen prozentual doch sehr viel mehr heterosexuelle Paare, als es überhaupt an Homosexuellen gibt. Sie tragen damit nicht mehr zum Volkserhalt zu. Ebenso wie homosexuelle Paare. Warum werden den sie gefördert, wo sie doch als Doppelverdiener mehr Einkommen haben als ein Ehepaar, bei dem Kinder die Erwerbstätigkeit des einen Partners verhindern. Zugleich leben sie durch Einsparungen bei Miete und anderen Lebenshaltungskosten günstiger als Singles und erleben erheblich mehr Freizügigkeit. Vor allem dann, wenn diese noch als alleinerziehende Frauen (seltener auch Männer) gegenüber allen andern denkbaren Lebensformen nur wirtschaftliche Nachteile haben und dennoch keine Eheförderung erhalten, obwohl sie genau das tun, was mit der Förderung bewirkt werden sollte, nämlich die künftige Erwerbsgeneration aufzuziehen.

Sollte man da nicht einfach einmal unter Berücksichtigung des unantastbaren Artikels 3GG umdenken und den Artikel 6 neu definieren. Denn es ist doch schon lange so, dass es Ehepaare gibt, die als bewusst Kinderlose auf sehr hohem Niveau leben, unbehindert durch Kindererziehung hohe Einkommen und Lebenswerte erzielten, um dann im Alter aus der Leistung der Kinder, der durch deren Erziehung lebenslang Benachteiligten, immer noch mehr Wohlstand und Lebensqualität zu ziehen, als den arbeitenden Kindern selbst aus ihren Leistungen verbleibt, die dann ihre eigenen Eltern nicht mehr unterstützen können, sondern weiterhin in der durch die Kindererziehung bewirkten Armut belassen müssen.
Nicht die Ehe sollte gefördert werden, sondern die Erziehung der Kinder. Schließlich wird auch der Nutzen der Kinder für den Staat immer bedeutender als für deren Eltern, weshalb sich ja viele dem Kinderwunsch entsagen. Die Abgabenbelastung, die für die Kinder aus demoskopischen Gründen noch erheblich steigen wird, ermöglicht es doch schon lange fast allen Kindern nicht mehr, ihre eigenen Eltern im Alter persönlich zu unterstützen. Immer mehr erziehen Eltern oder Alleinstehende Kinder nur noch zum Nutzen des Staates, der sie später im Erwerbsleben so abschöpft, dass für Anderes kein Geld mehr vorhanden ist.
Die Situation ist schlicht so, und damit sind wir wieder bei der Situation der Homosexuellen, ist eine Beziehung bzw. Familie wirtschaftlich erfolgreich, so zieht der Staat daraus Gewinn. Schlägt die Beziehung fehl, so werden die Betroffenen ihrem Schicksal und den wirtschaftlichen Folgen überlassen.

Es wäre logisch, wenn der Staat, da er längst auf den wirtschaftlichen Nutzen der Kinder schielt, dann auch die Erziehungsarbeit der Kinder vollständig fördert und die Lasten der Kindererziehung und Ausbildung finanziert, statt kinderlose Ehen zu begünstigen.

Es geht daher nicht darum, wie es Westerwelle durchsetzen will, auch homosexuellen Paaren die Steuervorteile zu gewähren, die heterosexuelle Paare genießen, sondern darum, die Eheförderung an sich zu beenden und dafür eine Kinderförderung einzurichten, bei der es egal ist, ob das Kind von einer/m Alleinerziehenden, einem homosexuellen oder einem heterosexuellen Paar aufgezogen und versorgt wird.

Dienstag, 29. September 2009

Blücher rettet Jean D‘Arc

Der Pulverdampf hat sich verzogen und der Sieger wird sichtbar. Einsam auf dem Schlachtfeld, gleich einer Jean D’Arc, steht eine überragende Angela Merkel, während sich ihre Mitstreiter dezimiert von den Strapazen des Kampfes neu sammeln.
Dazwischen muntere Kämpfer unter Führung eines blonden Recken, den die Bevölkerung lieber zur Hilfe rief, um die Königin vor dem Untergang zu retten, als dass sie die Truppe der Königin selbst unterstützte. Nein, das Volk mochte die alte Regierungsmannschaften nicht, hat beide abgewählt und ist mit fliegenden Fahnen zu den Gegnern übergelaufen. Aber die hatten keine Konzepte, keinen König und keine Königin, die die Kraft hatten, Reichsapfel und Zepter zu tragen. Also musst die alte Königin bleiben, aber ihre Macht kontrolliert werden, in dem man nicht ihren Truppen den Sieg schenkte, sondern ihrer Hilfstruppe, Und, indem man ihre Gegner so weit stärkte, dass sie gerade nicht regieren konnten. Aber für ihre Rettung wird Blücher Jean D’Arc bluten lassen.

Sonntag, 13. September 2009

Opel gerettet-tet-tääh...

Hurra, Opel ist gerettet. Nur, für wie lange? Es macht schon stutzig, dass es nach monatelangem Hickhack der Bundesregierung genau vor der Bundeswahl gelungen ist, das schier Unmögliche zu meistern. Meinen großen Dank an die Regierung. Ich werde sie wieder wählen ... oder auch nicht.
Es bleiben nämlich einige Bedenken. Ausgerechnet die an den Verhandlungen beteiligten Nicht-Regierungsvertreter haben der Einigung nicht zugestimmt und erhebliche Bedenken geäußert. Und das, obwohl es direkt nachvollziehbar ist, dass ihnen wie kaum einem anderen die wirkliche Rettung Opels am Herzen liegt. Ihre Bedenken allerdings im Detail öffentlich zu äußern, das hat ihnen die Bundesregierung untersagt.
Nach der Wahl werden wir es wissen. Wir werden erfahren, wie viele Milliarden der deutsche Steuerzahler beitragen muss, um Opel wenigstens bis nach der Wahl zu retten. Und dann müssen weitere Opfer gebracht werden. So weit ich gehört habe sollen nicht nur mehr als ein Fünftel, also mehr als 10.000 Opelaner entlassen werden, nein, der verbleibende Rest muss sich seine vorläufige Nichtentlassung mit rund einer Milliarde Euro Verzicht erkaufen. Das bedeutet je nach Rechnungsgrundlage, dass jeder Opelander im Durchschnitt zwischen 20.000,- und 25.000,- Euro durch Verzicht auf Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld beisteuern muss.
Die Schere öffnet sich immer weiter, das Missmanagement der Firmen und der staatlichen Verwaltung erhöht Jahr für Jahr ihre Bezüge unter Hinweis auf steigende Löhne und ihrer Superleistungen. In Wirklichkeit geht es für die, die die eigentliche volkswirtschaftliche Leistung erbringen, seit Jahren die Bach hinunter.
Das natürlich bei steigenden Lebenskosten, denn der Staat benötigt ja ständig mehr Geld, um die Einnahmeausfälle, die seine jahrzehntelange Misswirtschaft bewirkt, zu kompensieren und die steigende Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Höhere Steuern sind nicht mehr drin. Das ist sicher nicht durchsetzbar. Aber die Gebührenschraube hält noch einige Gewindegänge zur Verfügung.
Wie wäre es mit Autobahnmaut für alle. Die Technik hierzu ist lange einsatzbereit vorhanden. Hört sich doch nicht nach staatlicher Abzocke, sondern nach mehr Gerechtigkeit an. Schließlich müssen dann auch die Ausländer für die Nutzung unserer Straßen bezahlen.
Gesetzt, eine solche Maut käme. Dann würden Ausländer natürlich nicht mehr in der Menge einreisen. Danken werden das Geschäfte und Tourismusorte, die bisher von Urlaubern profitiert haben und auf die solche Maßnahmen die Verluste verlagern.
Und dass auch die Ausländer bezahlen müssen, ändert nichts daran, dass auch mir und vielen anderen eine solche Gebühr weh täte. Wir würden dann weniger fahren, was zu Konkursen der kleineren Tankstellen führte und dem Staat erhebliche Ausfälle an Bezinsteuer verursachte. Ja, dann müsste er wohl überlegen, wo er wieder eine Gebühr erhöhen kann, um diese neuen Ausfälle zu kompensieren. Und dann am besten gleich mitüberlegen, durch welche erneute Gebühr oder Steuer er anschließend die, durch die Ersatzmaßnahme zusätzlich entstehenden Steuerausfälle ausgleicht.
Geld werden alle denkbaren Regierungskoalitionen auftreiben müssen, denn der Karren steckt schon lange fest und ihn wieder anzuschieben kostet Geld. Darauf müssen wir uns einstellen. Auch wenn es keine Autobahnmaut für Kfzs geben sollte, unsere Zahllast an den Staat wird summarisch steigen.

Mittwoch, 2. September 2009

Staaten stoppen Profitgier der Banken?

Nun wird es ernst. Die Regierungen der wichtigsten Industrienationen der Welt beraten Maßnahmen gegen Spekulationsgeschäfte der Banken. Nun zwei Dinge muss man sich fragen. Warum erst jetzt und wieso mit Steuern und nicht mit Strafgesetzen? Immerhin haben Banken und Spekulanten seit Jahrzehnten die Bürger und Volkswirtschaften maßlos ausgeplündert und viele Menschen in Arbeitslosigkeit, Not und Elend gestürzt, in den Selbstmord getrieben und Menschen in Entwicklungsländern dem Verhungern preisgegeben.

Nun, haben die Staaten der Welt ja vor der Weltwirtschaftskrise von dem System, das die Banken weltweit organisiert haben, durchaus profitiert. Bürger wurden bis zum Existenzminimum abgezockt und ihre einzige Rettung war, noch mehr zu arbeiten, um zu überleben. Aus der Mehrleistung der Bürger entstanden mehr Steuern für den Staat. Es hatte daher keinen Anlass, diesem System einer indirekten Versklavung entgegen zu treten, obwohl es sich immer menschenrechtswidriger entwickelte.
Dann aber war der Bürger an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen aber die Gier der Banken hatte längst eine Eigendynamik erreicht, die nicht mehr umstellbar war. Deshalb musste das System zusammenbrechen. Mit der bekannten Folge, dass nun alle Bürger gefordert sind, das Geld, das die Banken aus den Volkswirtschaften herausgepresst und längst irgendwo unauffindbar gebunkert haben, wieder in die Kassen zu füllen, damit nach dem Finanzwesen nicht auch das Sozialwesen beschädigt wird.
Und das bleibt eben nicht ohne negative Folgen für die Staaten. Hatten sie bisher, vor allem durch die Umsatzsteuer, in hohem Maße davon profitiert, dass sich die Produktionsräder immer schneller drehen mussten, um die stetig steigenden Zins- und Dividentenbelastungen aufzufangen, so hat sich die Situation nach der Finanzkrise drastisch geändert. Durch Firmenpleiten und dem Umstand, dass den Banken, nachdem sie die Firmen in den Industrieländern bis kurz vor den Konkurs ausgeplündert haben, das Kreditrisiko zu groß geworden ist, ist die Produktion und damit das Umsatzsteueraufkommen für den Staat gesunken und zugleich sind die Soziallasten durch die Firmenpleiten gestiegen. Und da auch die Staaten selbst durch Steuerverschwendung und Umverteilungsansprüche ein System der ständigen Geldknappheit aufgebaut haben, sind durch die Bankenkrise auch ihre eigenen Existenzen bedroht. Der Bürger ist bis über die Ohren belastet. Steuererhöhungen sind nicht mehr vermittelbar.
Nachdem die Spekulationen der Banken den Staaten nun keine Gewinne mehr vermitteln, sondern Kosten, ist es naheliegend, sich nun an die Banken zu wenden. Es ist zu erwarten, dass alle Bürger das mit Freuden begrüßen. Die Spekulationsgewinne der Banken sollen so besteuert werden, dass sich nur noch nachhaltige Investitionen der Banken lohnen, bei kurzfristigen Spekulationen zu den momentanen Margen die Profite aber von den Staaten abgeschöpft werden. Es geht den Staaten also nicht darum, die Spekulationen der Banken zu verhindern, sondern wieder an deren Profiten zu partizipieren. Denn was sollen Banker anders machen als mit Geld zu spekulieren? Sie werden doch bei solchen neuen Gesetzen nicht ihre Betriebe schließen. Sie werden schlicht ihre Margen so erhöhen, dass die zusätzlichen Steuern finanzierbar sind. Bezahlt werden diese dann indirekt wieder von Firmen, Sparern und Kreditnehmern, auf die die Banken die zusätzlichen Steuerbelastungen dank ihres Monopols abwälzen können.
Das löst die Krise sicher nicht.

Dienstag, 18. August 2009

wo bleiben 220 Milliarden an Steuern?

Herr Ministerpräsident Althaus gilt für die Regierung als populistisch, weil er den Solidaritätszuschlag zum Aufbau Ost in Frage stellte.
Zu Recht hat er das, so meinen wir. Aber der Reihe nach. Der Solidaritätszuschlag wurde 1990 zum Aufbau der neuen Bundesländer erhoben. Anfangs auf wenige Jahre befristet und dann stillschweigend bis 2019 verlängert.
Nun, der Aufbau Ost war dringend notwendig und musste von allen geschultert werden. Aber wurde er das auch?
Immerhin besaß die ehemalige DDR erhebliche Wirtschaftswerte, Betriebe, volkseigene Grundstücke und Patentrechte. Diese wurden teilweise regelrecht an politikernahe Unternehmen verschenkt, ja es wurden sogar noch erhebliche Beihilfen dazugegeben. So viel Solidaritätszuschlag können die seinerzeit von der Wende Profitierenden ihr ganzes Leben nicht bezahlen, damit ihre Gewinne aus der Wiedervereinigung aufgezehrt würden. Sie haben also unter dem Strich keinen Cent Solidaritätsbeitrag zum Aufbau Ost geleistet. Bezahlt haben diesen die sprichwörtlichen kleinen Leute. Und diese sollen bis 2019 weiterzahlen. Da darf man doch hinterfragen warum?
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde nicht nur bis zum Jahr 2019 begrenzt, sondern auch in seiner Gesamthöhe. Insgesamt sollen aus diesem 156 Milliarden Euro in die neuen Bundesländer investiert werden.
Es ist schon unlogisch, wenn man jährlich unbestimmte Einnahmenhöhen mit einer festen Anzahl von Jahren multipliziert, um dann ein exaktes Ergebnis festzulegen. Das ist mathematischer Unsinn und muss überprüft werden. Die Bundesrepublik gibt die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag mit jährlich ca. 13 Milliarden Euro an. Mehr als achtzehn Jahre lang hat der Bürger ihn bereits bezahlt. 18 mal 13 Milliarden ergibt 234 Milliarden Euro. Wenn die Regierung den Solidaritätszuschlag seiner gesetzlichen Vorgabe entsprechend für die Neuen Bundesländer eingesetzt hat, so ist die festgelegte Höhe von 156 Milliarden bereits seit mehr als 6 Jahren bezahlt und entsprechend seiner Bestimmung hätte der Solidaritätszuschlag bereits 2003 abgeschafft werden müssen. Da darf Herr Althaus schon einmal fragen, warum das noch nicht passiert ist. Vielleicht, weil der Staat das Geld für seinen allgemeinen Haushalt benötigt und bereits früher nur einen Teil der Einnahmen aus dem Soli den Neuen Bundesländern zukommen ließ? Dass der Solidaritätszuschlag Ost somit nicht nur wie bestimmt und behauptet ein notwendiges Opfer aller zur Finanzierung der Wiedervereinigung war, sondern überwiegend eine getarnte Erhöhung der Einkommensteuer, von der zudem noch bestimmte Berufsgruppen ausgenommen waren.

Immerhin, wenn die Bundesbürger den Solidaritätszuschlag bis 2019 bezahlt, so hat die Bundesregierung hieraus 377 Milliarden Euro erzielt. Nach Vorgabe wurden dann 156 Milliarden an die Neuen Bundesländer verteilt. Und wo ist der überwiegende Rest von 221 Milliarden Euro? Das darf man Herrn Steinbrück doch wohl mal fragen.